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   BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06   

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https://dejure.org/2007,2941
BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06 (https://dejure.org/2007,2941)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2007 - KZR 9/06 (https://dejure.org/2007,2941)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - KZR 9/06 (https://dejure.org/2007,2941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der Genossenschaft ihre Einrichtungen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung zu stellen; Marktbeherrschende Stellung hinsichtlich von Vermittlungsleistungen für Beförderungsaufträge; Zugänglichkeit eines Geschäftsverkehrs für gleichartige Unternehmen; ...

  • Judicialis

    GWB 1999 § 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB (1999) § 20 Abs. 1
    "Autoruf-Genossenschaft II"; Pflichten einer Genossenschaft von Taxiunternehmern; Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen gegenüber Nichtmitgliedern

  • rechtsportal.de

    GWB (1999) § 20 Abs. 1
    "Autoruf-Genossenschaft II"; Pflichten einer Genossenschaft von Taxiunternehmern; Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen gegenüber Nichtmitgliedern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Autoruf-Genossenschaft II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Einrichtungen einer Genossenschaft ausschließlich für Mitglieder?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Taxizentrale: Beschränkung des Zugangs zu genossenschaftlichen Einrichtungen auf Mitglieder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1113
  • MDR 2007, 1209
  • GRUR-RR 2008, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Derartige Vermittlungsleistungen für Beförderungsaufträge werden in München ganz überwiegend von der Beklagten und über Rufsäulen allein von ihr erbracht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6.1977 - KVR 2/77, WuW/E 1495, 1496 - Autoruf-Genossenschaft I).

    Dieser Zustand, der bereits zum Zeitpunkt einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegeben war (BGH, Beschl. v. 28.6.1977 - KVR 2/77, insoweit in WuW/E 1495 - Autoruf-Genossenschaft I nicht abgedruckt), besteht bis heute ersichtlich fort.

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Es genügt, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte I; BGHZ 129, 53, 60 - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357 f. - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203 f. - Depotkosmetik im Internet).
  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Zwar muss bei der Gesamtabwägung der Ausstrahlungswirkung (BGHZ 140, 74, 77) nicht nur der positiven, sondern auch der negativen Vereinigungsfreiheit auf die Auslegung und Anwendung des kartellrechtlichen Behinderungsverbots Rechnung getragen werden.
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass eine Anwendung des Kartellrechts nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Verhalten genossenschaftsrechtlich zulässig ist (BGH WuW/E 1495, 1496 - Autoruf-Genossenschaft I; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 36/85, WuW/E 2341, 2342 - Taxizentrale Essen; vgl. auch BGH, Beschl. v. 15.4.1986 - KVR 1/85, WuW/E 2271, 2273 - Taxigenossenschaft I, zu § 1 GWB).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Es genügt, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte I; BGHZ 129, 53, 60 - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357 f. - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203 f. - Depotkosmetik im Internet).
  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Eine Behinderung, zu deren Rechtfertigung sich eine Genossenschaft darauf beruft, dass der Behinderte ihr nicht als Mitglied angehört, ist aber nur dann unbillig, wenn die Mitgliedschaft an Bedingungen geknüpft ist, deren Einhaltung dem Behinderten unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.10.1980 - KZR 25/79, WuW/E 1740, 1743 f. - Rote Liste).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 10.11.1992 - KVR 26/91

    Genossenschaftsimmanente Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Deshalb stehen die Taxiunternehmen, die von der Beklagten Vermittlungsleistungen über Telefonrufsäulen erlangen wollen, ihr gegenüber im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB 1999 in einem Geschäftsverkehr, der anderen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (vgl. BGHZ 120, 161, 175 - Taxigenossenschaft II).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Es genügt, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte I; BGHZ 129, 53, 60 - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357 f. - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203 f. - Depotkosmetik im Internet).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - U (Kart) 18/02

    Kartellrechtliche Zulässigkeit der Erhebung eines Eintrittsgeldes für den

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06
    Mithin trägt das Eintrittsgeld dazu bei, dass die Beklagte den Fortbestand der sachlichen und personellen Voraussetzungen der ihren Mitgliedern gebotenen Leistungen sichern kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 41, 46).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 1/85

    Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder - Verfahren gegen eine Genossenschaft -

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Maßgeblicher Geschäftsverkehr im Sinne dieses Tatbestandsmerkmals, das nach ständiger Rechtsprechung nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient (BGH, Urteil vom 8. Mai 2007  KZR 9/06, WuW/E DE-R 1983 - Autoruf-Genossenschaft II, Rn. 11, mwN), ist hier der Großhandel mit Presseerzeugnissen.
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    a) Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Mai 2007 - KZR 9/06, WuW/E DE-R 1984 Rn. 13 - Autoruf-Genossenschaft, mwN).
  • OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10

    Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für

    Dieser hat das "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal der Gleichartigkeit großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselbe Aufgabe erfüllen (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. - Tz. 11 - Autoruf-Genossenschaft II ; GRUR 2004, 351, 352 - Depotkosmetik im Internet ; GRUR 1996, 808, 10 - Pay-TV-Durchleitungen ; NJW-RR 1991, 825, 826 - Zuckerrübenanlieferungsrecht ; GRUR 1982, 60, 62 - Original-VW-Ersatzteile II ).

    Ob eine Behinderung unbillig ist oder für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt, bestimmt sich auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. Tz. 13 - Autoruf-Genossenschaft II ; GRUR 2004, 966, 968 - Standard-Spundfass ; NJW 1989, 3010, 3012 - Sportartikelmesse ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II ).

  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Dabei ist gerade hier wie auch sonst eine Auslegung im Interesse der Sicherung des freien Wettbewerbs geboten (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 13] - Autoruf-Genossenschaft II ).

    Bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist aber ohnehin ein eher weiter Maßstab anzulegen, damit der Anwendungsbereich des (vormals) § 20 Abs. 1 nicht unangemessen verkürzt wird (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 11] - Autoruf-Genossenschaft II ; Nothdurft in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1, 11. Aufl. [2011], § 20, 102).

    Die Grenze der Handlungsfreiheit ergibt sich maßgeblich aus dem auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Schutzzweck des GWB (BGH WRP 2007, 799 [Tz. 13] - Autoruf-Genossenschaft II; a.a.O. [juris Tz. 24] - Lüsterbehangsteine ; Nothdurft a.a.O. § 20, 159).

  • OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09

    Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von

    Dieser hat das "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal der Gleichartigkeit großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. - Tz. 11 - Autoruf-Genossenschaft II ; GRUR 2004, 351, 352 - Depotkosmetik im Internet ; GRUR 1996, 808, 10 - Pay-TV-Durchleitungen ; NJW-RR 1991, 825, 826 - Zuckerrübenanlieferungsrecht ; GRUR 1982, 60, 62 - Original-VW-Ersatzteile II) .

    Ob eine Behinderung unbillig ist oder für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt, bestimmt sich auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. Tz. 13 - Autoruf - Genossenschaft II ; GRUR 2004, 966, 968 - Standard - Spundfass ; NJW 1989, 3010, 3012- Sportartikelmesse ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - U (Kart) 20/11

    Anspruch eines Schilderprägers gegen den Eigentümer des gegenüberliegenden

    Die Feststellung der Unbilligkeit erfolgt nach ständiger Rechtsprechung aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB (BGH v. 14.7.1998, KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 - Schilderpräger im Landratsamt; BGH v. 8.5.2007, KZR 9/06, WuW/E DE-R 1984 - Autohof-Genossenschaft II).
  • OLG München, 10.06.2010 - U (K) 5651/09

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein Lebensversicherungsunternehmen: Diskriminierung

    Es genügt, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2007 - KZR 9/06, Tz. 11, juris - Autoruf-Genossenschaft II m.w.N.).
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