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   BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99   

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https://dejure.org/1999,6661
BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99 (https://dejure.org/1999,6661)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - 1 StR 163/99 (https://dejure.org/1999,6661)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 1 StR 163/99 (https://dejure.org/1999,6661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 227 Abs. 2 StGB; 212 StGB;
    Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Minder schwerer Fall; Körperverletzung mit Todesfolge;

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des Eventualvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit; Inhalt des Merkmals "billigende in Kauf nehmen" des tatbestandlichen Erfolges beim Eventualvorsatz; Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung bei der Beurteilung der Tat und des Täters; Auswirkungen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 301; ; StGB § 227 Abs. 2; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1, § 227
    Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewußte Fahrlässigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99
    Geboten ist somit eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (BGHSt 36, 1, 9 f.; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41 sowie BGH, Urt. vom 25. März 1999 - 1 StR 26/99, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99
    Bei dieser Entscheidung hat die Strafkammer die erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden -Umstände vorgenommen, ohne daß ein Rechtsfehler zutage tritt (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 sowie BGH, Urt. vom 10. März 1998 - 1 StR 19/98).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98

    Vorliegen eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung -

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99
    Bei dieser Entscheidung hat die Strafkammer die erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden -Umstände vorgenommen, ohne daß ein Rechtsfehler zutage tritt (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 sowie BGH, Urt. vom 10. März 1998 - 1 StR 19/98).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 298/99

    Dolus eventualis; Eventualvorsatz; Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung;

    Geboten ist somit eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (BGHSt 36, 1, 9 f.; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz. bedingter 24, 41 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 163/99).
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