Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3810
BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,3810)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,3810)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1969 - 6 StE 2/68 (https://dejure.org/1969,3810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,3810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beziehungen zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zwecks Mitteilung von Staatsgeheimnissen - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer konkreten Normenkontrolle - Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Norm - Vereinbarkeit des § 100e Abs. 1 ...

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt (BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] - Lüth-Urteil -).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Allerdings kann das Strafrecht nicht völlig darauf verzichten, allgemeine Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße der Auslegung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 11, 234, 237) [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 125/60].
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Der Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 15, 337, 351 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59] (Höfeordnung); 21, 12, 39 (Umsatzsteuer) und 25, 167 (Unehelichenrecht) geht fehl.
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Für die Wahlkreiseinteilung wird allerdings in BVerfGE 16, 130 dargelegt, daß diese durch die wechselnde Bevölkerungsverteilung im Hinblick auf die Besonderheiten des personalisierten Verhältniswahlsystems im Laufe der Zeit verfassungswidrig werden könne.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Daß gegen die früheren Vorschriften über Landesverrat (§§ 99, 100, 100 c StGB a.F.) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen BVerfGE 20, 162, 177 und 21, 239 ausgesprochen.
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Daß gegen die früheren Vorschriften über Landesverrat (§§ 99, 100, 100 c StGB a.F.) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen BVerfGE 20, 162, 177 und 21, 239 ausgesprochen.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Daß eine gesetzliche Begriffsbestimmung der Auslegung bedarf, nimmt ihr daher noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (BVerfGE 21, 245, 261) [BVerfG 04.04.1967 - 1 BvR 126/65].
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Jedermann soll vorhersehen können, welches Handeln mit Strafe bedroht ist, und sein Verhalten entsprechend einrichten können (BVerfG, Beschluß vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 S. 23 f).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
    Artikel 103 Abs. 2 GG verlangt deshalb nur innerhalb eines bestimmten Rahmens eine gesetzliche Umschreibung der Strafbarkeit (BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1969 - 2 BvR 238/68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht