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   BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78   

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https://dejure.org/1978,3668
BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78 (https://dejure.org/1978,3668)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1978 - 1 StR 296/78 (https://dejure.org/1978,3668)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1978 - 1 StR 296/78 (https://dejure.org/1978,3668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin überwiesenem Lohn fiktiver Mitarbeiter auf das eigene Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Nach der insoweit gebotenen einschränkenden Auslegung des § 266 StGB erfordert der Treubruchstatbestand vielmehr regelmäßig Vorgänge von einem gewissen Gewicht und einer gewissen Bedeutung (RGSt 69, 279, 280), wobei es im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung namentlich auf den Grad der Selbständigkeit, der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit und der Verantwortlichkeit des Verpflichteten, sowie auf Dauer, Umfang und Art seiner Tätigkeit entscheidend ankommen kann (BGHSt 13, 315).

    Nach Art und Umfang der ihr übertragenen Arbeit besaß sie übrigens auch einen genügenden Spielraum für eigenverantwortliche Tätigkeit (für weitere allgemeine Einschränkung des § 266 StGB in dieser Richtung Lenckner a.a.O. Rdn. 25; Hübner in LK 9. Aufl. § 266 Rdn. 18); dem steht nicht entgegen, daß sie sich grundsätzlich nach bestimmten Vorschriften und Arbeitserfordernissen zu richten hatte (BGHSt 13, 315, 318).

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsfehler dar, daß das Landgericht die Angeklagte dem Täterkreis des Treubruchstatbestandes zugeordnet hat (im Ergebnis ähnlich BGHSt 18, 312, 313; OLG Hamm NJW 1973, 1809; OLG Koblenz GA 1975, 122).
  • OLG Hamm, 22.05.1973 - 5 Ss 519/73
    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsfehler dar, daß das Landgericht die Angeklagte dem Täterkreis des Treubruchstatbestandes zugeordnet hat (im Ergebnis ähnlich BGHSt 18, 312, 313; OLG Hamm NJW 1973, 1809; OLG Koblenz GA 1975, 122).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Insbesondere wird das Tatbestandsmerkmal der betrügerischen Schädigung nicht - wie die Revision anzunehmen scheint - dadurch in Frage gestellt, daß die Angeklagte den angerichteten Schaden im großen und ganzen wiedergutgemacht hat (vgl. BGHSt 17, 147, 149).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Eine straflose Nachtat (vgl. BGHSt 6, 67) kam nicht in Betracht, da die Angeklagte schon bei Vornahme der betrügerischen Täuschungshandlungen in einem die Voraussetzungen des Treubruchstatbestandes erfüllenden Treueverhältnis zu ihrer Arbeitgeberin stand (BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    So kann auch aus dem das Arbeitsrecht beherrschenden Grundsatz der gegenseitigen Treuepflicht nicht abgeleitet werden, daß jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Tätigkeit die vermögensrechtlichen Interessen seines Arbeitgebers verletzt, sich damit zugleich den Vorwurf der treuwidrigen Schädigung im Sinne von § 266 StGB zuziehe (BGHSt 5, 187).
  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Von Vorgängen solcher Art durfte der Tatrichter jedoch bei Anwendung des ihm zustehenden Ermessens (RGSt 69, 58, 62) ausgehen.
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Eine straflose Nachtat (vgl. BGHSt 6, 67) kam nicht in Betracht, da die Angeklagte schon bei Vornahme der betrügerischen Täuschungshandlungen in einem die Voraussetzungen des Treubruchstatbestandes erfüllenden Treueverhältnis zu ihrer Arbeitgeberin stand (BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76).
  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches

    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Eine straflose Nachtat (vgl. BGHSt 6, 67) kam nicht in Betracht, da die Angeklagte schon bei Vornahme der betrügerischen Täuschungshandlungen in einem die Voraussetzungen des Treubruchstatbestandes erfüllenden Treueverhältnis zu ihrer Arbeitgeberin stand (BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76).
  • RG, 13.08.1935 - 1 D 382/35

    Nimmt i. S. d. § 266 StGB. n. F. fremde Vermögensinteressen wahr, wer Gabenpakete

    Auszug aus BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78
    Nach der insoweit gebotenen einschränkenden Auslegung des § 266 StGB erfordert der Treubruchstatbestand vielmehr regelmäßig Vorgänge von einem gewissen Gewicht und einer gewissen Bedeutung (RGSt 69, 279, 280), wobei es im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung namentlich auf den Grad der Selbständigkeit, der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit und der Verantwortlichkeit des Verpflichteten, sowie auf Dauer, Umfang und Art seiner Tätigkeit entscheidend ankommen kann (BGHSt 13, 315).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Der Angeklagte besaß daher auch nach Art und Umfang der ihm übertragenen Tätigkeit einen ausreichenden Spielraum für eigenverantwortliches Wirken (vgl. BGH, Urt. v. 8. August 1978 - 1 StR 296/78; Hübner in LK 10. Aufl, § 266 Rdn. 30 ff).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 452/83

    Verurteilung wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue,

    Er umfaßt also - auch wenn der Angeklagte nicht berechtigt war, Bewilligungsbescheide und Zahlungsanweisungen selbst zu unterschreiben (BGH, Urteil vom 8. August 1978 - 1 StR 296/78; OLG München JZ 1977, 408, 410)- eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB, durch deren Verletzung der Angeklagte der öffentlichen Hand Nachteil zugefügt hat.
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 111/23

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass sich die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten T.    maßgeblich aus seiner Stellung als Leiter der Abteilung Rechnungswesen des Abwasserzweckverbands ergibt, in deren Rahmen er über eigene Entscheidungsspielräume verfügte, insbesondere bei der Vorbereitung, Erstellung und Bewirtschaftung der Wirtschaftspläne sowie der Vorbereitung und Erstellung der Jahresabschlüsse (vgl. für die Lohnabrechnung BGH, Urteil vom 8. August 1978 - 1 StR 296/78, GA 1979, 143, 144; anders für "reine" Buchhaltungstätigkeit BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - 1 StR 655/85; vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 373/86, wistra 1987, 27).
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