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   BGH, 08.11.1999 - II ZB 1/99   

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https://dejure.org/1999,2425
BGH, 08.11.1999 - II ZB 1/99 (https://dejure.org/1999,2425)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1999 - II ZB 1/99 (https://dejure.org/1999,2425)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1999 - II ZB 1/99 (https://dejure.org/1999,2425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 246; ; ZPO § 249

  • BRAK-Mitteilungen

    Streitwertfestsetzung nach Aussetzung eines Berufungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 246, 249
    Verwerfung der Berufung nach Aussetzungsantrag weben Versterbens der rechtsmittelführenden Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1199
  • MDR 2000, 168
  • MDR 2000, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Zulässig bleiben Entscheidungen, die nicht die Hauptsache, sondern lediglich Vor- oder Nebenfragen betreffen, was etwa für Entscheidungen über Prozesskostenhilfeanträge angenommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126 und vom 1. März 2018 - IX ZR 2/18 - NJW-RR 2018, 567 Rn. 13), ferner für solche über Vollstreckungsschutzanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375), für Gerichtsstandsbestimmungen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13 - ZIP 2014, 243 Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 1 AR 86/20 - juris Rn. 9) sowie grundsätzlich auch für Streitwertfestsetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1999 - II ZB 1/99 - NJW 2000, 1199).
  • BFH, 10.03.2023 - X B 123/21

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

    Ob im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Antragstellung eine Aussetzung des Verfahrens unterbleiben kann (ausdrücklich offengelassen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 08.11.1999 - II ZB 1/99, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 168, unter II., m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06

    Zivilprozess auf Feststellung einer Erbenposition: Ausschluss einer

    Im Übrigen ist der Aussetzungsantrag rechtsmißbräuchlich, weil er ausschließlich der Verzögerung des Verfahrens dient (vgl. Musielak a.a.O., Rn. 4; BGH NJW 2000, 1199).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 71/02

    Anfechtung der Zurückweisung eines Berichtigungsantrags

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn für die Entscheidung noch eine Anhörung der Parteien erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluß vom 8. November 1999 - II ZB 1/99 - NJW 2000, 1199).
  • OLG München, 10.07.2023 - 4 W 482/23

    Unterbrechung gilt auch für Streitwertbeschwerdeverfahren

    Anders liegt es möglicherweise bei einer nach Insolvenzeröffnung erfolgten Streitwertfestsetzung in einem Verfahren, bei dem das Urteil schon verkündet war (angedeutet bei BGH NJW 2000, 1199 mit Blick auf § 249 Abs. 3 ZPO) oder bei einer (isolierten) Streitwertbeschwerde, wenn das Hauptsacheverfahren schon vor Insolvenzeröffnung rechtskräftig abgeschlossenen war; beide Konstellationen liegen hier nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 2 W 30/06

    Streitwertbeschwerdeverfahren: Unterbrechung durch Insolvenzeröffnung

    Auch in einem nach dieser Vorschrift unterbrochenen Rechtsstreit kann ein Streitwertbeschluss ergehen (vgl. BGH NJW 2000, 1199 für den gleichgelagerten Fall der Aussetzung nach § 246 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02

    Aktienrechtliches Nichtigkeitsverfahren: Streitwertbemessung bei

    Der Senat ist nicht durch die zwischenzeitliche Insolvenz der Beklagten an der Streitwertentscheidung gehindert (vgl. allg. BGH MDR 2000, 168f.).
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