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   BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07   

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https://dejure.org/2007,12796
BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07 (https://dejure.org/2007,12796)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - 5 StR 393/07 (https://dejure.org/2007,12796)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - 5 StR 393/07 (https://dejure.org/2007,12796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Einzelstrafausspruchs in Folge der Änderung des Schuldspruchs in einem Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BtMG § 29a; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 2
    Besitz erfordert ungehinderten Zugang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07
    "Nach den rechtsfehlerfreien Urteilsfeststellungen hat sich der Beschwerdeführer im Fall 24 der Urteilsgründe nicht wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig gemacht (vgl. nur Körner, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rdnr. 1069 m.w.N.; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 834; vgl. auch BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7).

    Insbesondere hatte er keine hinlänglichen Vorkehrungen zur Gewahrsamsausübung getroffen (vgl. dazu BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7).

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - 5 StR 393/07
    Da ein auf die Gesamtmenge von 70 Gramm Heroingemisch gerichteter Umsatzwillen nicht festzustellen war (UA S. 18), ist der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auch hinsichtlich der Begehungsform des Handeltreibens nicht erfüllt (vgl. dazu Körner, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rdnr. 96; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95 -).
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