Rechtsprechung
BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 PatG, §§ 81 ff PatG
Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer teilweisen Fürnichtigerklärung eines Patents über einen Wärmespeicher mangels Patentfähigkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 117
Rechtmäßigkeit einer teilweisen Fürnichtigerklärung eines Patents über einen Wärmespeicher mangels Patentfähigkeit - datenbank.nwb.de
Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.07.2014 - 2 Ni 12/12
- BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18
Konditionierverfahren
Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine Vorbenutzung offenkundig in diesem Sinne, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14 Rn. 25).Wenn eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden ist und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten ist, ist zwar in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (BGH, Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14 Rn. 26).
- LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 315/18
Gebrauchsmusterverletzung: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen …
Ist dagegen eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 08.11.2016, X ZR 116/14, juris Rn 25 f.). - BPatG, 04.12.2017 - 20 W (pat) 6/15
Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Berührungslos …
Es muss vielmehr darüber hinaus die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten haben (BGH, Urteil vom 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BGH, Beschluss vom 05.03.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtung; BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; BGH, Urteil vom 08.11.2016 - X ZR 116/14 - Wärmespeicher).