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   BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14   

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https://dejure.org/2016,47801
BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14 (https://dejure.org/2016,47801)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2016 - X ZR 116/14 (https://dejure.org/2016,47801)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2016 - X ZR 116/14 (https://dejure.org/2016,47801)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 PatG, §§ 81 ff PatG
    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents

  • IWW

    § 117 PatG, § 529 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Fürnichtigerklärung eines Patents über einen Wärmespeicher mangels Patentfähigkeit

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 117
    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Fürnichtigerklärung eines Patents über einen Wärmespeicher mangels Patentfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
    Es muss vielmehr darüber hinaus die nicht nur theoretische Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH, Urteil vom 25. November 1965  Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486  Pfennigabsatz; Beschluss vom 5. März 1996  X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752  Lichtbogen-Plasma-Beschichtung; Urteil vom 15. Januar 2013  X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20  Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).

    Ist dagegen eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (BGH, Beschluss vom 5. März 1996  X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752  Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
    Es muss vielmehr darüber hinaus die nicht nur theoretische Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH, Urteil vom 25. November 1965  Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486  Pfennigabsatz; Beschluss vom 5. März 1996  X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752  Lichtbogen-Plasma-Beschichtung; Urteil vom 15. Januar 2013  X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20  Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
    Es muss vielmehr darüber hinaus die nicht nur theoretische Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH, Urteil vom 25. November 1965  Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486  Pfennigabsatz; Beschluss vom 5. März 1996  X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752  Lichtbogen-Plasma-Beschichtung; Urteil vom 15. Januar 2013  X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20  Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).
  • BGH, 24.02.2015 - X ZR 31/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Bindung des

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
    An die dafür maßgeblichen Feststellungen des Patentgerichts, wonach der Wärmespeicher, der vor dem Prioritätstag an die Familie W.   vorbehaltlos geliefert und in deren Haus installiert wurde, sämtliche Merkmale von Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung aufwies, ist der Senat gemäß § 117 PatG und § 529 ZPO gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2015  X ZR 31/13, GRUR 2015, 768  Coenzym Q 10 ).
  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Konditionierverfahren

    Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine Vorbenutzung offenkundig in diesem Sinne, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14 Rn. 25).

    Wenn eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden ist und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten ist, ist zwar in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (BGH, Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14 Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Es muss die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte, und damit auch Fachkundige, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Information erlangen (vgl. BGH, GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; Urt. v. 8.11.2016 - X ZR 116/14, BeckRS 2016, 21471 Rn. 25; GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren).
  • LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 315/18

    Gebrauchsmusterverletzung: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen

    Ist dagegen eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 08.11.2016, X ZR 116/14, juris Rn 25 f.).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26; BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
    ist dagegen eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26; BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).
  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
    Ist eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht zu entfernt liegende Möglichkeit geschaffen worden ist, das beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. BGH a. a. O - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14, Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833, Rdnr. 28, 29 - Konditionierverfahren).
  • BPatG, 29.09.2022 - 6 Ni 20/22
    Ist eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht zu entfernt liegende Möglichkeit geschaffen worden ist, das beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. BGH a. a. O - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14, Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833, Rdnr. 28, 29 - Konditionierverfahren).
  • BPatG, 14.11.2022 - 20 W (pat) 25/20
    Auch wenn keine substantiierten Angaben zu den Verkaufszahlen von Nachrüstsätzen mit LLC-Gateway entsprechend der D7 i. V. m. D8/D9 vorliegen, da die Einsprechende - laut ihren glaubhaften Angaben - in den Jahren vor dem Prioritätszeitpunkt weder in die Fertigung noch in den Vertrieb des LLC-Gateways involviert war, gibt es keine Hinweise oder Indizien, die unter Würdigung der allgemeinen Lebenserfahrung Zweifel an dem Verkauf des LLC-Moduls und damit der (Vor-)Veröffentlichung der Einbauanleitungen D8 und D9 stützen könnten (vgl. hierzu auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung, wie bspw. BGH, Urteil vom 08.11.2016 - X ZR 116/14, juris Rn. 27 - 29; BGH, Urteil vom 15.10.2013 - X ZR 41/11, juris Rn. 30ff. - Bildanzeigegerät; BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 81/11, juris Rn. 21ff. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).
  • BPatG, 04.12.2017 - 20 W (pat) 6/15

    Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Berührungslos

    Es muss vielmehr darüber hinaus die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet sein, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten haben (BGH, Urteil vom 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BGH, Beschluss vom 05.03.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtung; BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; BGH, Urteil vom 08.11.2016 - X ZR 116/14 - Wärmespeicher).
  • BPatG, 23.02.2023 - 6 Ni 20/22
    nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht zu entfernt liegende Möglichkeit geschaffen worden ist, das beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. BGH a. a. O - Lichtbogen-Plasma- Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. November 2016 - X ZR 116/14, Rdnr. 26; BGH, Urteil vom 21. April 2020 - X ZR 75/18, GRUR 2020, 833, Rdnr. 28, 29 - Konditionierverfahren).
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