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BGH, 09.02.2010 - 4 StR 536/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Anhörungsrüge i.R.e. Verurteilung wegen Mordes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Rechtmäßigkeit einer Anhörungsrüge i.R.e. Verurteilung wegen Mordes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 195
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 536/09
Auch der Umstand, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat, belegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09
Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo; …
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 536/09
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs folgt zudem weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine weiter gehende Begründung enthielt, noch daraus, dass der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 und im Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 536/09
Auch der Umstand, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat, belegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07).