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BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von Marihuana "mittlerer Art und Güte"; Tetrahydrocannabinol; THC - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung des Wirkstoffgehalts von Marihuana durchschnittlicher Qualität durch den Tatrichter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29
Durchschnittlicher Wirkstoffgehalt bei Marihuana - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 602 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04
Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01;… Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238;… Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat. - BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04
Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (…vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01;… Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238;… Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat.
- BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht …
Sollte - wie der Generalbundesanwalt meint - einer Entscheidung des 3. Strafsenats vom 9. Juni 2004 - 3 StR 166/04, StV 2004, 602 zu entnehmen sein, der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität liege ausnahmslos zwischen 2 bis allenfalls 5 % THC und die Zugrundelegung eines höheren Wirkstoffgehalts sei stets rechtsfehlerhaft, würde dem der 2. Strafsenat nicht folgen. - LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16
Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog. …
Sofern keine lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann bei Marihuana durchschnittlicher Qualität ein Wirkstoffgehalt von 2 bis allenfalls 5 % angenommen werden (BGH Beschluss v. 9.6.2004 - 3 StR 166/04, BeckRS 2004, 6824; BGH, Beschluss v. 27.11.2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77). - BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)
Dies versteht sich schon daraus, dass insoweit andere Durchschnittswerte für die Bestimmung der Qualitätsstufen gelten (BGH NStZ-RR 2006, 350 (Haschisch); BGH StV 2004, 602 (Marihuana)). - LG Siegen, 16.01.2013 - 21 KLs 5/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; gemeinschaftlicher …
Bei der Ermittlung der Wirkstoffmenge ist die Kammer davon ausgegangen, dass nach allgemeiner Erfahrung bei Marihuana von durchschnittlicher Qualität von Wirkstoffgehalten von 2 % bis allenfalls 5 % ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2004, Az. 3 StR 166/04).