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   BGH, 09.10.1980 - VII ZR 300/79   

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https://dejure.org/1980,1224
BGH, 09.10.1980 - VII ZR 300/79 (https://dejure.org/1980,1224)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1980 - VII ZR 300/79 (https://dejure.org/1980,1224)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - VII ZR 300/79 (https://dejure.org/1980,1224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 572
  • MDR 1981, 398
  • DNotZ 1981, 243 (Ls.)
  • BauR 1981, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - VII ZR 300/79
    Auch wenn man das im Hinblick auf den geringen Wert der bisher allein festgestellten nicht ausgeführten Restleistung verneint, hätte die Beklagte zumindest ein Zurückbehaltungsrecht in einer Höhe geltend machen müssen, die den Wert der ausstehenden Putzarbeit wesentlich überstiegen hätte (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 73, 140, 145, zum Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln der Teilleistung).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    Dementsprechend rechneten die Erschließungskosten hier zu denjenigen des ersten Bauabschnitts nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MaBV, d.h. zu den 30 v.H. der Vertragssumme, die nach Beginn der Erdarbeiten zu entrichten waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1980 - VII ZR 300/79 - DNotZ 1981, 243, 245 f m.w.N.; Marcks, MaBV, 7. Aufl. [2003], § 3 Rn. 31).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor

    Das Hinzutreten einer etwaigen eigenen Amtspflichtverletzung des Grundbuchamts würde die Amtshaftung des Beklagten für die Schaffung derjenigen Gefahrenlage, die sich im konkreten Fall tatsächlich verwirklicht hat, nicht ausschließen (BGH, Urteil vom 2. April 1998 - IX ZR 107/97 - NJW 1998, 2048, 2050 m.w.N.; Urteil vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 - NJW 1981, 572, 573; Zugehör in: Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, S. 879 Rn. 2222; Schramm in: Bracker/Schippel, BNotO, 8. Aufl., § 19 Rn. 89; Sandkühler aaO, § 19 Rn. 149; Frenz in Eylmann/Vaasen, BNotO und BeurkG, 2. Aufl., § 19 BNotO Rn. 32).
  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 280/79

    Darlegungslast - Beweislast - Bestreiten - Nichtvorhandensein von Tatumständen

    c) Das BerGer. überspannt jedoch die Anforderungen an die Substantiierung des Bestreitens der Kl. Diese hat unter Beweisantritt behauptet, daß zu dem maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich Anfang 1975, der Betrag von 144000 DM den Eheleuten S zur Verfügung gestanden habe, daß eine positive Kreditauskunft vorgelegen habe, daß die Baubetreuungsgesellschaft das Vorhandensein des Eigenkapitals bestätigt habe (vgl. dazu BGH, NJW 1981, 572 (in diesem Heft)), daß die Eheleute S zum lastenfreien Ankauf eines Grundstücks zum Preise von 35000 DM in der Lage gewesen seien, daß noch vor der ersten Teilvalutierung der von ihr gegebenen Darlehen mit dem Bau begonnen und bereits am 20.12.1974 ein Bauvolumen von 1400000 DM allein durch die Bauherren erstellt worden sei und daß sie Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Elektrounternehmens des Ehemannes S.
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