Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1037
BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1037)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1958 - III ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1037)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56 (https://dejure.org/1958,1037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 749
  • MDR 1958, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54

    Enteignungsentschädigung. Preisstop

    Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56
    Die Bestimmungen des § 41 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Hess. AufbauG, wonach für die Enteignungsentschädigung hinsichtlich der unbebauten Grundstücke und des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken der gemeine Wert vom 1. Januar 1935 maßgebend ist, widersprochen der Entschädigungsvorschrift des Art. 14 Abs. 3 GG auch insoweit, als vom Preisstop nicht befreite Grundstücke erfaßt werden, und sind deshalb auch insoweit nichtig (Ergänzung zu BGHZ 19, 139).

    Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 13, 378 und 19, 139) und macht geltend: So lange die Preisbindung für Grundstücke bestanden habe, sei die Bestimmung des 1. Januar 1935 als Stichtag für die Bewertung nicht zu beanstanden, und erst mit der Aufhebung des Preis-Stops für unbebaute Grundstücke durch die Vorordnung Pr Nr. 75/52 sei für die nach diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Enteignungen die Bestimmung des gemeinen Wertes nach einem durch den Preis-Stop beeinflußten Stichtag unzulässig, und widersprechende gesetzliche Bestimmungen seien von da an für die Zukunft nichtig geworden.

    Wenn sich jedoch - wie hier, worauf unten im Zusammenhang mit der Bewertung des Grund und Bodens noch einzugehen sein wird - im Einzelfall ausnahmsweise für den 1. Januar 1935 und den 17. Oktober 1936 ein verschiedener Wert ergibt, dann kann der für den 1. Januar 1935 sich ergebende Wert keine Berücksichtigung finden, da ein - von den Preisstopvorschriften unabhängiges - Zurückgreifen für die Bewertung auf einen zwei Jahrzehnte zurückliegenden Zeitpunkt mit völlig anderen wirtschaftlichen Verhältnissen den Grundsätzen des Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG widerspricht (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 19, 139, 147; auch BVerwG in DVBl 1957, 541/2).

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56
    Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 13, 378 und 19, 139) und macht geltend: So lange die Preisbindung für Grundstücke bestanden habe, sei die Bestimmung des 1. Januar 1935 als Stichtag für die Bewertung nicht zu beanstanden, und erst mit der Aufhebung des Preis-Stops für unbebaute Grundstücke durch die Vorordnung Pr Nr. 75/52 sei für die nach diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Enteignungen die Bestimmung des gemeinen Wertes nach einem durch den Preis-Stop beeinflußten Stichtag unzulässig, und widersprechende gesetzliche Bestimmungen seien von da an für die Zukunft nichtig geworden.

    Es ist jedoch im Ergebnis dem Berufungsgericht zuzustimmen: In BGHZ 13, 378 ist im einzelnen ausgeführt, daß die Entschädigung für Enteignungen von Grundeigentum auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes dann, wenn die Enteignung während der Geltung der Preisstopbestimmungen vollzogen worden sei, unter deren Berücksichtigung festgesetzt werden müsse.

    Im übrigen ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß für die Bewertung des enteigneten Grundstücks der Zeitpunkt der Zustellung des die Entschädigung festsetzenden Beschlusses (hier: 3. März 1950) maßgebend ist und daß für diese während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Grundstücksenteignung die Entschädigung unter Beachtung dieser den gemeinen Wert entscheidend beeinflussenden Bestimmungen festzusetzen ist (BGHZ 12, 357, 374 und 13, 378).

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Auszug aus BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56
    Im übrigen ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß für die Bewertung des enteigneten Grundstücks der Zeitpunkt der Zustellung des die Entschädigung festsetzenden Beschlusses (hier: 3. März 1950) maßgebend ist und daß für diese während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Grundstücksenteignung die Entschädigung unter Beachtung dieser den gemeinen Wert entscheidend beeinflussenden Bestimmungen festzusetzen ist (BGHZ 12, 357, 374 und 13, 378).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 378; 19, 139; BGH, Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56, LM Nr. 8 zu HessAufbauG; Urteil vom 24. Februar 1958 - III ZR 183/56, NJW 1958, 749) hat sich bisher nur mit § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 HessAufbauG auseinandergesetzt und die Bestimmung, dass für die Bewertung der gemeine Wert am 01. Januar 1935 maßgebend sei, als grundgesetzwidrig nicht angewandt, weil "das Zurückgreifen für die Bewertung auf einen zwei Jahrzehnte zurückliegenden Zeitpunkt mit völlig anderen wirtschaftlichen Verhältnissen den oben wiedergegebenen Grundsätzen des Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG über die Höhe der Enteignungsentschädigung widersprich" (ebenso BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1957 - I C 192.55, DVBl 1957, 541/2).
  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 39/57

    Rechtsmittel

    Diese getrennte Berechnung ist aber sachlich nicht geboten, weil entgegen den Bestimmungen des § 41 HAG für die Bewertung von Grund und Boden sowie von den Gebäuden ein einheitlicher Zeitpunkt zugrundegelegt werden kann und eine einheitliche Bewertung zulässig und möglich ist (Urteil des Senats vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56, teilweise abgedruckt in NJW 1958 S. 749 Nr. 4).

    ihrem Festsetzungsbescheid vom 28. Juli 1952 von der Kannvorschrift des § 41 Abs. 5 HAG - dessen Gültigkeit unterstellt - lediglich insoweit Gebrauch gemacht hatte, daß der Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung eines Schadensgrades von nur 25 % ersetzt werden sollte (vgl. hierzu auch Urt. des Senats vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56 S. 8 und 9, insoweit in NJW 1958 S. 749 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; BGH Urteil vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56 in LM Nr. 8 zu HessAufbauG; Urteil vom 24. Februar 1958 III ZR 183/56 in NJW 1958, 749) hat sich bisher nur mit § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 HessAufbauG auseinandergesetzt und die Bestimmung, daß für die Bewertung der gemeine Wert am 1. Januar 1935 maßgebend sei, als grundgesetzwidrig nicht angewandt, weil "das Zurückgreifen für die Bewertung auf einen zwei Jahrzehnte zurückliegenden Zeitpunkt mit völlig anderen Wirtschaftlichen Verhältnissen den oben wiedergegebenen Grundsätzen des Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG über die Höhe der Enteignungsentschädigung widerspricht" (ebenso BVerwG Urteil vom 27. Februar 1957 - I C 192/55 in DVerwBl 1957, 541/2).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 134/59

    Baulandsache. Versäumnisverfahren; Kosten

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt, der der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (BGHZ 19, 139; MDR 1958, 315), war für das Landgericht durch das Urteil des Oberlandesgerichts vom 6. September 1956 bindend festgestellt worden (§ 565 Abs. 2 ZPO).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 118.65

    Verfassungsmäßigkeit der Enteignungsvorschriften des Hessischen Aufbaugesetzes

    Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen auf den Standpunkt gestellt, daß einige Teile der in § 41 AufbG enthaltenen Entschädigungsregelung für verfassungswidrig zu halten sind (vgl. die Urteile vom 17. April 1955 - V ZR 116/52 - BGHZ 9, 242 [250], vom 25. November 1955 - V ZR 188/54 - BGHZ 19, 139 [146 f.], vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56 - MDR 1958, 315, vom 24. Februar 1958 - III ZR 181/56 - BGHZ 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56] [374 f.] und vom 22. Januar 1959 - III ZR 186/57 - NJW 1959, 771).
  • BGH, 10.02.1958 - III ZR 153/56

    Rechtsmittel

    Soweit dabei festgestellt wird, daß sich die Verhältnisse zwischen dem 1. Januar 1935 als dem in § 41 des Hessischen Aufbaugesetzes festgesetzten Stichtag und dem für den Preisstop maßgeblichen 17. Oktober 1936 verändert haben, ist von den Verhältnissen am 17. Oktober 1936 auszugehen, wie der Senat in einer anderen Sache inzwischen näher dargelegt hat (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats III ZR 225/56 vom 10. Februar 1958 in Sachen Buck gegen Frankfurt).
  • BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann zu diesen Rügen allgemein verwiesen werden auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56 - Frankfurt/Buck.
  • BGH, 12.03.1959 - III ZR 185/57

    Rechtsmittel

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 373; BGH III ZR 153/56 vom 10. Februar 1958 = LM Nr. 1 zur Grundstücks-Preisstop-Aufhebungs-Verordnung; III ZR 225/56 vom 10. Februar 1958 = LM Nr. 8 zu Hess. AufbauG; vgl. auch die Zusammenstellung WM 1958, 1350).
  • BGH, 24.04.1958 - III ZR 227/56

    Rechtsmittel

    Wenn - wie hier - der Tatrichter die Einwände und Bedenken der Beklagten zum Anlaß genommen hat, den Sachverständigen erneut zu hören und dieser sich mit dem Vorbringen der Beklagten in seinem Ergänzungsgutachten vom 1. Juni 1956 eingehend auseinandergesetzt hat, so kann ein den Bestand des Urteils in Frage stellender Rechtsfehler nicht darin erblickt werden, daß der Berufungsrichter sich diesen Ausführungen des Sachverständigen ohne eine ins einzelne gehende eigene Begründung angeschlossen hat (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56 S. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht