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BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Auswärtige große Strafkammer - Teilverbüßung - Zurückstellung - Strafaussetzung zur Bewährung - Bewährungsaufsicht - Zuständigkeit
- Judicialis
BtMG § 35; ; BtMG § 36 Abs. 4; ; BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 462a Abs. 1; ; StPO § 462a Abs. 4 Satz 3
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Moers - 16 Ls (14/94)
- LG Kleve - 2 StVK 471/00
- BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
- BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01
Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung noch in Strafhaft befunden hat (…BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 2 ARs 101/01). - BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02
Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
2 ARs 88/02 2 AR 44/02. - BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94
Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf - …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung noch in Strafhaft befunden hat (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 2 ARs 101/01).
- BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84
Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
Dieser Zuständigkeitswechsel setzt insbesondere nicht voraus, dass die Strafvollstreckungskammer in Bonn auch tatsächlich mit einer bestimmten Entscheidung befaßt war (BGH NStZ 1984, 380). - BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
Durch die Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO auch für die weiteren Entscheidungen in der vorliegenden Vollstreckungssache zuständig geworden (BGHSt 30, 223, 224;… Fischer in KK-StPO 4. Aufl. § 462a Rdn. 33 m.w.N.). - BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3 …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 2 AR 44/02
Die somit eingetretene Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn bleibt auch über den Zeitpunkt der Haftentlassung hinaus bestehen (BGHSt 28, 82, 83).".