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   BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01   

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https://dejure.org/2001,5128
BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01 (https://dejure.org/2001,5128)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - 5 StR 236/01 (https://dejure.org/2001,5128)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 5 StR 236/01 (https://dejure.org/2001,5128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Strafzumessung - Erniedrigendes Verhalten - Aufklärungspflicht - Hauptverhandlung - Rüge der Aktenwidrigkeit - Glaubwürdigkeitsprüfung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Versuchter Analverkehr als Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01
    Das Landgericht hat die Aussage der Belastungszeugin in jeder Hinsicht einer ausreichenden Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.); es hat auf die innere Stimmigkeit der Aussage, auf die damit einhergehende emotionale Bewegtheit der Geschädigten und auf die Übereinstimmung ihrer Angaben mit objektiv überprüfbaren Umständen und den Aussagen anderer Zeugen abgestellt.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01
    Sie erfaßt keine essentiellen, unerklärlichen Widersprüche zwischen Urteil und Akteninhalt (vgl. BGHSt 43, 212, 216), sondern setzt voraus, daß ein in die Hauptverhandlung eingeführtes Beweismittel - die Aussage der Zeugin H - nicht ausgeschöpft worden ist.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01
    Das Landgericht ist vom zutreffenden Strafrahmen des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ausgegangen Manipulationen in der Scheide, gefolgt von dem Versuch des Analverkehrs stellen ein die Geschädigte besonders erniedrigendes Verhalten dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) - Strafrahmenwahl 12; BGH NStZ 2001, 369), das keiner ins einzelne gehenden Erörterung durch das Landgericht bedurfte.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01
    Damit handelt es sich um eine unzulässige Rüge der "Aktenwidrigkeit" (vgl. BGH NStZ 2000, 156).
  • BGH, 02.03.2005 - 5 StR 518/04

    Beweiswürdigung (Diskrepanz zwischen Protokollierung und späterer Aussage eines

    Ein in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannter Ausnahmefall liegt hier nicht vor, da der von der Revision vorgetragene Akteninhalt nicht durch Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt wurde (vgl. BGH, Urt. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 236/01 m.w.N.).
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