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   BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60   

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https://dejure.org/1961,5730
BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,5730)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1961 - 1 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,5730)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1961 - 1 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,5730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Meineides - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60
    Ob der Angeklagte vom (untauglichen) Versuch des Meineids (begangen am 22. Januar 1957), wenn man ihn als selbständige Handlung ansieht, nach Maßgabe des § 46 Nr. 2 StGB hätte zurücktreten können (BGHSt 11, 324 ff), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60
    Durch die Annahme einer fortgesetzten Handlung (vgl. dazu BGHSt 1, 313 ff) ist der Angeklagte - wie noch später auszuführen sein wird - nicht beschwert.
  • BGH, 02.02.1956 - 3 StR 412/55
    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60
    Nach jetzigem Recht wird erfordert, daß die unrichtigen Angaben in allen - nicht völlig nebensächlichen - Punkten durch die Mitteilung der Wahrheit ersetzt werden (BGHSt 9, 99, 100) [BGH 02.02.1956 - 3 StR 412/55].
  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 213/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGH GA 1958, 112 und die dort angeführte weitere Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1957 - 1 StR 213/57).
  • RG, 24.10.1933 - 4 D 126/33

    Kann der Schuldner wegen vollendeten Meineides bestraft werden, der im Termin zur

    Auszug aus BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60
    Insoweit hat das Landgericht vollendeten Meineid verneint, weil der Angeklagte seine Angaben entgegen § 481 ZPO nicht beschwor, sondern auf Verlangen des Richters nur deren Richtigkeit unter Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid versicherte (RGSt 67, 331, 332).
  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines

    Bei den Tatbeständen der §§ 336 f ist die Einwilligung der Entführten ebenso wie die Einwilligung der Eltern unbeachtlich und schließt die Anwendbarkeit dieser Tatbestände nicht aus, wenn sie sich nur auf die Entführung als solche, also den bloßen Ortswechsel, und nicht auch auf deren Zweck, d.h. die Begehung der Unzuchtshandlungen bezieht (BGHSt 1, 199, 201 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51]; BGH Urt. v. 20. Dezember 1960 - 1 StR 563/60; Schönke/Schröder 12. Aufl. StGB § 337 Anm. II, 3).
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