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   BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08   

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BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08 (https://dejure.org/2009,996)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2009 - II ZR 137/08 (https://dejure.org/2009,996)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08 (https://dejure.org/2009,996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 27, 183; BGB §§ 812, 818; ZPO § 533
    Einbeziehung des Bereicherungsanspruchs des Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung bei Rückabwicklung einer verdeckten gemischten Sacheinlage (Lurgi II) (Änderung der Rechtsprechung)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Bereicherungsanspruchs eines Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche i.R.d. Rückabwicklung einer verdeckten Sacheinlage im Aktienrecht; Überschreitung der Ermessensgrenzen durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des Bereicherungsanspruchs eines Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche i.R.d. Rückabwicklung einer verdeckten Sacheinlage im Aktienrecht; Überschreitung der Ermessensgrenzen durch das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage im Aktienrecht ? Einbeziehung des Bereicherungsanspruchs des Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lurgi II

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung im zweitinstanzlichen Urkundsprozess

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 27, 183; BGB §§ 812, 818; ZPO § 533
    Zur Rückabwicklung einer verdeckten gemischten Sacheinlage in der AG ("Lurgi II")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Inferent, verdeckte Sacheinlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückabwicklung einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2886
  • ZIP 2009, 1155
  • WM 2009, 1199
  • BB 2009, 1305
  • BB 2009, 1441
  • DB 2009, 1285
  • NZG 2009, 747
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06

    "Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    a) Bei der Rückabwicklung einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage im Aktienrecht ist in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 173, 145 - Lurgi I) auch der Bereicherungsanspruch des Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung einzubeziehen (Abweichung vom Senatsurteil vom 16. März 1998 - II ZR 303/96, ZIP 1998, 780, 783 zu III).

    Im Einzelnen wird auf den Tatbestand des Senatsurteils vom 9. Juli 2007 (II ZR 62/06, BGHZ 173, 145 - Lurgi I) Bezug genommen.

    Demgegenüber verkehrt das Berufungsgericht den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit in sein Gegenteil, indem es den Kläger auf die Möglichkeit einer neuen Klage verweist, weil der Beklagten nach viereinhalbjähriger Prozessdauer eine "Ausdehnung" des anhängigen Rechtsstreits auf die - erst im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2007 (BGHZ 173, 145 Tz. 16 f. - Lurgi I) geltend gemachte - Einlageforderung nicht zuzumuten sei und es keinen sachlichen Grund dafür gebe, den Kläger auf Kosten der Beklagten der Notwendigkeit der Geltendmachung der nunmehr begehrten Ansprüche in einem gesonderten Verfahren zu entheben.

    Zwar ist der Anspruch auf erneute Zahlung des Ausgabebetrages der Aktien (§ 183 Abs. 2 Satz 1 AktG) ein anderer Streitgegenstand als der von dem Kläger ursprünglich geltend gemachte und zuletzt auf §§ 812, 818 Abs. 2 BGB gestützte Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns (vgl. BGHZ 173, 145 Tz. 17, 28).

    Vielmehr knüpft der neu geltend gemachte Anspruch an den bisherigen Prozessstoff an, den auch der erkennende Senat im Urteil vom 9. Juli 2007 (BGHZ 173, 145 - Lurgi I) unter Hinweis auf einen möglichen Anspruch des Klägers entsprechend § 183 Abs. 2 Satz 3 AktG zugrunde gelegt hat (aaO Tz. 16; vgl. auch Tz. 28) und den auch das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung gemäß §§ 529, 533 Nr. 2 ZPO ohnehin zugrunde zu legen hatte.

    a) Wie der erkennende Senat in seinem in vorliegender Sache ergangenen ersten Revisionsurteil vom 9. Juli 2007 (BGHZ 173, 145 Tz. 13 ff. - Lurgi I) ausgeführt hat, handelte es sich hier um eine verdeckte (gemischte) Sacheinlage seitens der Rechtsvorgängerin der Beklagten, weil die Schuldnerin von ihr bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung aufgrund des in Zusammenhang mit der Begründung der Bareinlageschuld abgeschlossenen LSTK-Vertrages einen Sachwert erhalten und die von der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu leistende Bareinlage in Gestalt eines Teils ihres Werklohns wieder an die Inferentin zurückfließen sollte.

    Jedoch gelten im vorliegenden Fall für die beiderseitigen Bereicherungsansprüche die im Senatsurteil vom 9. Juli 2007 (aaO BGHZ 173, 145 Tz. 20 ff. - Lurgi I) dargestellten Grundsätze der Saldotheorie.

    Unerheblich ist dabei, dass der Kläger durch das Senatsurteil vom 9. Juli 2007 (BGHZ 173, 145 - Lurgi I) Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bareinlageleistung der Beklagten erlangte und deshalb gemäß § 819 Abs. 1 BGB von da an verschärft haftet.

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung scheitert der Zinsanspruch nicht am Fehlen einer Einzahlungsaufforderung des Vorstandes der Beklagten i. S. von § 63 Abs. 1 AktG (vgl. dazu Senat, BGHZ 110, 47, 76).

    Zwar gilt das Aufrechnungsverbot des § 66 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AktG nur gegenüber der Einlageforderung und nicht gegenüber daraus geltend gemachten Fälligkeits- oder Prozesszinsen (vgl. BGHZ 110, 47, 80).

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    a) Bei der Rückabwicklung einer verdeckten (gemischten) Sacheinlage im Aktienrecht ist in die Saldierung der beiderseitigen Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 173, 145 - Lurgi I) auch der Bereicherungsanspruch des Inferenten wegen unwirksamer Bareinlageleistung einzubeziehen (Abweichung vom Senatsurteil vom 16. März 1998 - II ZR 303/96, ZIP 1998, 780, 783 zu III).

    Soweit aus dem Senatsurteil vom 16. März 1998 (II ZR 303/96, ZIP 1998, 780, 783 zu III) Gegenteiliges zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    Dabei kommt es allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71; 143, 189, 197 f.).

    Ebenso wenig steht eine Verzögerung des Berufungsverfahrens durch ein Nachverfahren (§ 600 ZPO) der Sachdienlichkeit der Klageerweiterung entgegen (vgl. BGHZ 143, 189, 198).

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    In diese Saldierung ist auch der von der Beklagten geltend gemachte Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Bareinlageleistung einzubeziehen, weil diese Teil des zusammengehörenden Geschäfts der verdeckten Sacheinlage ist (vgl. BGHZ 170, 47 Tz. 10 f.) und der (scheinbaren) Bareinlageleistung schon ihr Rückfluss aus dem unwirksamen Verkehrsgeschäft gegenübersteht (vgl. insoweit auch Bayer, ZIP 1998, 1985, 1990 f.; ders. GmbHR 2004, 445, 453 mit Hinweis auf BGHZ 155, 329; Großkomm. z. GmbHG/Ulmer § 19 Rdn. 135).
  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 132/06

    Rheinmöve

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    Auf eine gegenständliche Identität der von dem Inferenten ein- und der an ihn zurückgezahlten Geldmittel kommt es für den Tatbestand einer verdeckten Sacheinlage, bei der es um die zutreffende Erfassung des wirtschaftlichen Vorgangs geht, nicht an (vgl. BGHZ 175, 265 Tz. 13 - Rheinmöve).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01

    Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    In diese Saldierung ist auch der von der Beklagten geltend gemachte Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Bareinlageleistung einzubeziehen, weil diese Teil des zusammengehörenden Geschäfts der verdeckten Sacheinlage ist (vgl. BGHZ 170, 47 Tz. 10 f.) und der (scheinbaren) Bareinlageleistung schon ihr Rückfluss aus dem unwirksamen Verkehrsgeschäft gegenübersteht (vgl. insoweit auch Bayer, ZIP 1998, 1985, 1990 f.; ders. GmbHR 2004, 445, 453 mit Hinweis auf BGHZ 155, 329; Großkomm. z. GmbHG/Ulmer § 19 Rdn. 135).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05

    Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    In diese Saldierung ist auch der von der Beklagten geltend gemachte Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Bareinlageleistung einzubeziehen, weil diese Teil des zusammengehörenden Geschäfts der verdeckten Sacheinlage ist (vgl. BGHZ 170, 47 Tz. 10 f.) und der (scheinbaren) Bareinlageleistung schon ihr Rückfluss aus dem unwirksamen Verkehrsgeschäft gegenübersteht (vgl. insoweit auch Bayer, ZIP 1998, 1985, 1990 f.; ders. GmbHR 2004, 445, 453 mit Hinweis auf BGHZ 155, 329; Großkomm. z. GmbHG/Ulmer § 19 Rdn. 135).
  • BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54

    Rechtshängigkeit einer Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    c) Soweit der Kläger für die Zeit "ab Zustellung der Klageerweiterung" Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins und damit offenbar - über den Zinssatz des § 63 Abs. 2 Satz 1 AktG hinausgehende - Prozesszinsen (§ 291 BGB) aus dem Einlagebetrag von 312.017, 61 EUR begehrt, fehlt zwar die Angabe eines Datums sowie der Nachweis einer Zustellung (§ 261 Abs. 2 Fall 2 ZPO) durch Empfangsbekenntnis (§ 195 Abs. 2 ZPO) bei der von dem Kläger ausweislich seines Schriftsatzes vom 30. Oktober 2007 betriebenen Zustellung von Anwalt zu Anwalt (vgl. dazu BGHZ 17, 234; Musielak/Foerste, ZPO 6. Aufl. § 261 Rdn. 6).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
    Zu Recht rügt die Revision, das Berufungsgericht habe mit seiner Annahme der Unzulässigkeit der zweitinstanzlichen Klageänderung bzw. -erweiterung (§ 533 ZPO) den Begriff der Sachdienlichkeit i. S. des § 533 Nr. 1 Alt. 2 ZPO verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten (zur Revisibilität vgl. z. B. BGH, Urt. v. 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Tz. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 304/98

    Abgrenzung der für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel geltenden Rechtsordnung

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Ihre Zulassung erscheint dem Senat sachdienlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886), weil es den Beklagten damit offenkundig um die Erstattung von - der Höhe nach allerdings nicht nachvollziehbar dargelegten - Überzahlungen geht und die Erledigung dieses Streitpunktes unter Verwertung des bisherigen Prozessergebnisses erfolgen kann.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Beide Bereicherungsansprüche sind in Fortwirkung des synallagmatischen Austauschverhältnisses zu saldieren (§ 818 Abs. 3 BGB), so dass, soweit die beiderseitigen Ansprüche der Höhe nach deckungsgleich sind, wechselseitige Zahlungspflichten entfallen (BGHZ 173, 145, 155 f Rn. 20, 21; BGH, Urt. v. 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, ZIP 2009, 1155, 1157 Rn. 15; Ulmer, aaO § 5 Rn. 179, § 19 Rn. 135; Lutter/ Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 5 Rn. 53).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Dabei kommt es allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. BGH NJW 2009, 2886-2888 [juris Tz. 4]).
  • BGH, 02.03.2010 - II ZR 62/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Erhöhung der Wertgrenze auf 100 Mio.

    Das Verfahren ist mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen (BGHZ 173, 145; BGH, Sen.Urt. v. 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, ZIP 2009, 1155).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    Die Klageänderung in Form der Klageerweiterung ist sachdienlich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, zitiert juris Rn. 10; vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, ZIP 2009, 1155, zitiert juris Rn. 4).

    Nach dem für die Beurteilung der Sachdienlichkeit aufgezeigten Maßstab (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, zitiert juris Rn. 10; vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, ZIP 2009, 1155, zitiert juris Rn. 4) kann der Widerklage die Sachdienlichkeit nicht abgesprochen werden.

  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12

    Bauvertrag: unzureichende Qualität eines Walzbetonbodens

    Der zweite Hilfsantrag, mit dem die Klägerin die Feststellung begehrt, die Beklagte befinde sich mit der Annahme einer Beseitigung des vorgenannten Trennrisses in Verzug, unterliegt als Klageerweiterung einer entsprechenden An-wendung des § 263 ZPO (vgl. Münch/KommZPO/Becker-Eberhard, 4. Auflage, § 263 Rn. 21) und damit auch des § 533 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, NJW 2009, S. 2886).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09

    Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten

    Es bestünde nur noch ein einziger Bereicherungsanspruch in Höhe des Überschusses, und zwar zugunsten der Partei, die ursprünglich den weitergehenden Anspruch aus Bereicherungsausgleich hatte (Senat, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 82/99, BGHZ 145, 52, 55; BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886, 2888 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).
  • OLG Schleswig, 24.05.2017 - 5 U 23/17

    Voraussetzungen eines vertraglichen Widerrufsrechts bei einem

    Dabei kommt es allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, Rn. 4 mwN).
  • OLG Köln, 10.06.2014 - 11 U 74/14

    Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen im Urkundenverfahren

    Auch Entscheidungen aus jüngster Zeit hat er die dort entwickelten Grundsätze zugrundegelegt (BGHZ 173, 366, 369 = NJW 2008, 523; NJW 2009, 2886, 2887; unausgesprochen auch BGH NJW 2007, 1061).
  • LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18

    Schadensersatz wegen Mobbings

  • OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18

    Begriff der öffentlichen Wiedergabe i.S. von § 15 Abs. 3 UrhG und der

  • OLG Stuttgart, 30.06.2015 - 12 U 123/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten: Anspruch auf

  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 556/12

    § 63 AktG, § 8 Abs.3 S.2 KStG, § 171 Abs.11 AO, § 10 Abs.1 VwZG

  • FG Hessen, 01.11.2011 - 4 V 751/11

    Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erfordernis der Meldeamtsabfrage

  • BFH, 27.10.2009 - IX B 171/09

    Verdeckte Sacheinlage

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 11 V 11307/08

    Verschleierte Sachgründung bei Übertragung einer Beteiligung an einer

  • OLG Koblenz, 25.01.2018 - 2 U 664/16

    Architekt verlangt Gesamtschuldnerausgleich: Weder Verjährung noch Einreden

  • OLG Stuttgart, 10.06.2015 - 14 U 8/14

    Personengesellschaft: Passivlegitimation für eine Feststellungsklage eines

  • LAG Hessen, 26.05.2014 - 17 Sa 1111/13

    Zur Frage der geschuldeten Arbeitszeit bei weiteren Betriebsübergängen innerhalb

  • OLG Koblenz, 01.03.2018 - 2 U 664/16

    Architekt verlangt Gesamtschuldnerausgleich: Weder Verjährung noch Einreden

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