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   BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98   

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https://dejure.org/1999,7292
BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98 (https://dejure.org/1999,7292)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1999 - 4 StR 705/98 (https://dejure.org/1999,7292)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 4 StR 705/98 (https://dejure.org/1999,7292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision; Mitführen eines Campingbeils als Drohmittel; Objektives Erscheinungsbild einer Bombenattrappe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
    Angesichts des unbedingten Raubvorsatzes genügte es für die Qualifikation, daß der Angeklagte die Verwendung des Beils nur im Bedarfsfall vorsah (st. Rspr.; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Waffe 1; Senatsurteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 = NJW 1999, 69, 70 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96

    Labello - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
    Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen.
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
    Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen.
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
    Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen.
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
    Angesichts des unbedingten Raubvorsatzes genügte es für die Qualifikation, daß der Angeklagte die Verwendung des Beils nur im Bedarfsfall vorsah (st. Rspr.; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Waffe 1; Senatsurteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 = NJW 1999, 69, 70 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    cc) Der Senat folgt - ungeachtet der Frage einer Bindung - dem "Auslegungshinweis" in den Gesetzesmaterialien (so bereits Senatsbeschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 705/98, NStZ 1999, 188).
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