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   BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16   

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https://dejure.org/2017,2847
BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,2847)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2017 - 5 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,2847)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16 (https://dejure.org/2017,2847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 153 Abs. 2 und 5 Satz 1 GVG; § 20 AGGVG BR
    Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden Strafkammer zugewiesene Rechtsreferendare

  • lexetius.com

    GVG § 153 Abs. 2 und 5 Satz 1; AGGVG BR § 20

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Referendar als Protokollführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1126
  • NStZ 2017, 303
  • StV 2018, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
    Dass den Referendaren die so erworbene Befähigung nur bei aktueller Zuweisung an die jeweils erkennende Strafkammer oder an das betroffene Landgericht (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80) zukommen könnte, liegt fern.
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83

    Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
    a) Die Revisionen wollen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1982 (5 StR 521/81) und vom 3. April 1984 (5 StR 986/83, NStZ 1984, 327) entnehmen, dass Referendare nicht mit Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden dürften, wenn sie - wie hier - im Zeitpunkt der Protokollführung nicht der erkennenden Strafkammer als "Stationsreferendare' zugewiesen seien.
  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85

    Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
    Der Bundesgerichtshof legt § 153 Abs. 5 Satz 1 GVG vielmehr in ständiger Rechtsprechung gemäß seinem Wortlaut und in Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, BT-Drucks. 8/2024 S. 18; Katholnigg, StV 1984, 110) dahin aus, dass die Einzelheiten der Betrauung der betroffenen Personen, zu denen auch Referendare gehören können, grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, aaO, sowie Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; siehe auch OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 77; MüKoStPO/Arnoldi 2016, § 226 Rn. 13 mwN).
  • OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84

    Anwesenheit und Abwesenheit des Urkundsbeamten als wesentliche Förmlichkeit;

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
    Der Bundesgerichtshof legt § 153 Abs. 5 Satz 1 GVG vielmehr in ständiger Rechtsprechung gemäß seinem Wortlaut und in Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, BT-Drucks. 8/2024 S. 18; Katholnigg, StV 1984, 110) dahin aus, dass die Einzelheiten der Betrauung der betroffenen Personen, zu denen auch Referendare gehören können, grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, aaO, sowie Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; siehe auch OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 77; MüKoStPO/Arnoldi 2016, § 226 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 20.04.1982 - 5 StR 521/81

    Verbot der Protokollführung eines Referendars "aus der Natur der Sache" -

    Auszug aus BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
    a) Die Revisionen wollen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1982 (5 StR 521/81) und vom 3. April 1984 (5 StR 986/83, NStZ 1984, 327) entnehmen, dass Referendare nicht mit Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden dürften, wenn sie - wie hier - im Zeitpunkt der Protokollführung nicht der erkennenden Strafkammer als "Stationsreferendare' zugewiesen seien.
  • BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16

    Keine Erstreckung des Akteneinsichtsrecht auf das Senatsheft

    Die von Rechtsanwalt St. beantragte Einsicht in das Senatsheft des Verfahrens 5 StR 548/16 wird abgelehnt.

    Dem Antrag von Rechtsanwalt St. als Verteidiger des Angeklagten D. auf Einsicht in das Senatsheft des Verfahrens 5 StR 548/16 kann nicht entsprochen werden.

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Für die Zulässigkeit der Beauftragung eines Referendars mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist es irrelevant, in welchem Ausbildungsabschnitt er sich befindet (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16 und vom 22. Februar 2017 - 5 StR 605/16).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 605/16

    Verwerfung der Revision betreffend das bewaffnete Handeltreiben mit

    Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat im Hinblick auf die Revision des Angeklagten E. : Die Verfahrensrügen sind jedenfalls unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16).
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