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   BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19   

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BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19 (https://dejure.org/2020,2627)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - IV ZB 24/19 (https://dejure.org/2020,2627)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - IV ZB 24/19 (https://dejure.org/2020,2627)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
    Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19; vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).

    Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO; vom 26. Juni 2014 aaO).

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08

    Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
    Zwar darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen, wenn die Berechnung der Fristen keine rechtlichen Schwierigkeiten macht (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08, NJW 2008, 3705 Rn. 6 m.w.N.).

    Andererseits muss der Rechtsanwalt aber durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass ihm die Feststellung des Beginns und des Endes der Fristen in den Fällen vorbehalten bleibt, die in seiner Praxis ungewöhnlich sind oder bei deren Berechnung Schwierigkeiten auftreten können, denn die eigene Sorgfaltspflicht des Anwalts erhöht sich bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebs darstellen (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 aaO).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
    Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19; vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).

    Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO; vom 26. Juni 2014 aaO).

  • BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
    Die Verfahren über die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 2. Zivilsenat - vom 9. August 2019 und vom 28. August 2019 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Verfahren IV ZB 23/19 führt.
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