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BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die analoge Anwendung des § 527 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf informatorische Parteianhörungen nach § 141 ZPO; Erforderlichkeit der Anhörung der Parteien zu Beweiszwecken
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 § 527 Abs. 2 S. 2 § 141
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Würdigung informatorischer Parteianhörungen im Berufungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 16.08.2002 - 3 O 75/02
- OLG Karlsruhe, 14.11.2003 - 10 U 190/02
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1020
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88
Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03
Fehl geht auch die Rüge der Nichtzulassungsbeschwerde, das Oberlandesgericht habe - entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 110, 363, 366) - nicht nachprüfbar dargelegt, warum es trotz der Beweisnot des Klägers von einer Parteivernehmung abgesehen habe.
- BFH, 10.12.2008 - VIII B 102/08
Informatorische Anhörungen durch die Gerichte
Dies gilt insbesondere, wenn die informatorische Anhörung lediglich der Klärung und genauen Eingrenzung des Streitstoffes dient, ohne dass ihr Ergebnis Beweiswert beansprucht (BGH-Beschluss vom 12. April 2006 XII ZR 250/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2006, 1020).