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   BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03   

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https://dejure.org/2006,6289
BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03 (https://dejure.org/2006,6289)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2006 - XII ZR 250/03 (https://dejure.org/2006,6289)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2006 - XII ZR 250/03 (https://dejure.org/2006,6289)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die analoge Anwendung des § 527 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf informatorische Parteianhörungen nach § 141 ZPO; Erforderlichkeit der Anhörung der Parteien zu Beweiszwecken

  • Judicialis

    ZPO § 527 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 141

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 § 527 Abs. 2 S. 2 § 141
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Würdigung informatorischer Parteianhörungen im Berufungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 12.04.2006 - XII ZR 250/03
    Fehl geht auch die Rüge der Nichtzulassungsbeschwerde, das Oberlandesgericht habe - entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 110, 363, 366) - nicht nachprüfbar dargelegt, warum es trotz der Beweisnot des Klägers von einer Parteivernehmung abgesehen habe.
  • BFH, 10.12.2008 - VIII B 102/08

    Informatorische Anhörungen durch die Gerichte

    Dies gilt insbesondere, wenn die informatorische Anhörung lediglich der Klärung und genauen Eingrenzung des Streitstoffes dient, ohne dass ihr Ergebnis Beweiswert beansprucht (BGH-Beschluss vom 12. April 2006 XII ZR 250/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2006, 1020).
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