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BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 218 StPO; § 337 StPO
Ordnungsgemäße Ladung des weiteren Pflichtverteidigers (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen fehlenden Verstoßes gegen die Ladungspflicht eines Pflichtverteidigers bei vorheriger Bestellung eines Ersatzverteidigers
- Judicialis
StPO § 218
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 218
Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen fehlenden Verstoßes gegen die Ladungspflicht eines Pflichtverteidigers bei vorheriger Bestellung eines Ersatzverteidigers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kuczyfu.de (Auszüge)
§ 218 StPO
Ladung Wahlverteidiger, Fortsetzungstermin
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2002 - 1 StR 205/02
Ladung des Wahlverteidigers (Hauptverhandlung, die mehrere Tage dauert; genügende …
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09
Die Bekanntgabe der genannten Fortsetzungstermine am Ende des jeweils vorausgegangenen Hauptverhandlungstermins (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 4) genügte nicht, da Rechtsanwalt Jan-Robert F. in keinem dieser Termine anwesend war. - BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der …
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09
Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass der weitere Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Jan-Robert F., Br., entgegen § 218 StPO zu den Hauptverhandlungsterminen vom 2., 22. und 30. Oktober 2008 nicht geladen wurde (vgl. BGH StV 2001, 663).