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   BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59, alt: 5 StR 163/58, alt: 5 StR 29/56   

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https://dejure.org/1959,7734
BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59, alt: 5 StR 163/58, alt: 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1959,7734)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1959 - 5 StR 163/59, alt: 5 StR 163/58, alt: 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1959,7734)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59, alt: 5 StR 163/58, alt: 5 StR 29/56 (https://dejure.org/1959,7734)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung - Fehlender rechtserheblicher Wille nach einem schweren körperlichen Zusammenbruch

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59
    Die Nebenklägerin muß auch die notwendigen Auslagen tragen, die dem Angeklagten infolge ihres Rechtsmittels im Revisionsrechtszuge entstanden sind (RsprRGSt 6, 197; RGSt 46, 56, 59; BGHSt 11, 189, 191).
  • BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59
    Nach der Entscheidung BGHSt 11, 195, 198 genügt es, allerdings, "wenn die Verurteilung auf einer Strafnorm beruht, die ein dem Nebenkläger persönlich zustehendes Rechtsgut schützt".
  • RG, 01.04.1912 - III 8/12

    1. Kann in Preußen eine auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes zum Erlasse von

    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59
    Die Nebenklägerin muß auch die notwendigen Auslagen tragen, die dem Angeklagten infolge ihres Rechtsmittels im Revisionsrechtszuge entstanden sind (RsprRGSt 6, 197; RGSt 46, 56, 59; BGHSt 11, 189, 191).
  • RG, 19.09.1919 - IV 837/14

    Zur Kostenpflicht des Nebenklägers bei Freisprechung des Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59
    Angeklagten in dem weiteren Verfahren vor dem Tatrichter (RGSt 53, 303, 304).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 392/01

    Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung nach § 323 c statt nach § 212 StGB

    Der Senat fragt deshalb beim 5. Strafsenat an, ob an der im Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59 vertretenen Rechtsauffassung festgehalten wird.

    An der beabsichtigten Verwerfung der sofortigen Beschwerde sieht sich der Senat jedoch durch das Urteil des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59 - gehindert.

  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Der Auffassung, bei einer Verurteilung nach § 323 c StGB entfalle die Erstattungspflicht, weil diese Vorschrift allein dem allgemeinen Interesse daran diene, daß bei Unglücksfällen geholfen werde (BGH, Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59; OLG Nürnberg AnwBl 1971, 183; Franke KK 4. Aufl. § 472 Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 472 Rdn. 6; vgl. auch OLG Hamm NJW 1962, 359 zu dem anders gelagerten Fall eines Teilfreispruchs hinsichtlich der die Nebenklage begründenden Tat), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 391/01

    Notwendige Auslagen - Nebenkläger - Verfahrenskosten

    Der Auffassung, bei einer Verurteilung nach § 323 c StGB entfalle die Erstattungspflicht, weil diese Vorschrift allein dem allgemeinen Interesse daran diene, daß bei Unglücksfällen geholfen werde (BGH, Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59; OLG Nürnberg AnwBl 1971, 183; Franke KK 4. Aufl. § 472 Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 472 Rdn. 6; vgl. auch OLG Hamm NJW 1962, 359 zu dem anders gelagerten Fall eines Teilfreispruchs hinsichtlich der die Nebenklage begründenden Tat), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 13.12.2001 - 5 ARs 36/01

    Anfrage; Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung

    Der Senat gibt seine der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegenstehende Rechtsprechung (Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59 -) auf.
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