Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Fassung aufgrund des Zweiundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.05.2017 | Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften | 23.05.2017 |
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
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Rechtsprechung zu § 323c StGB
360 Entscheidungen zu § 323c StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")
- LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11
Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 19 U 6/11
Haftung des Vollstreckungsgläubigers wegen einer Verletzung des ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 19 U 6/11
- BVerwG, 17.12.2024 - 2 WD 11.24
Disziplinarmaßnahme bei fahrlässig herbeigeführten Verkehrsunfall mit Todesfolge
- OLG Jena, 27.08.2026 - 3 ORbs 132 SsBs 24/26
Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 13 MiLoG, Beginn der Verjährungsfrist, ...
- AG Würzburg, 23.10.2019 - 708 Ls 913 Js 7648/17
Fahrer (18) hatte 2,89 Promille im Blut: Geldstrafe für Todesfahrt
- SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
- BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18
Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2022 - L 21 U 201/19
Voraussetzungen des Bestehens von Unfallversicherungsschutz bei Hilfeleistung
§ 323c StGB in Nachschlagewerken
- § 323c StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung - § 323c StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Selbstbestimmung
Sterbehilfe
Querverweise
Auf § 323c StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 34 (Unfall)
Redaktionelle Querverweise zu § 323c StGB:
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Versicherter Personenkreis
- § 2 I Nr. 13 (Versicherung kraft Gesetzes)