Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§ 330d Absatz 1 Nummer 4, 5, Absatz 2)
1. | ionisierende Strahlen freisetzt oder | |
2. | Kernspaltungsvorgänge bewirkt, |
die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hinweis der Redaktion:Ergänzend zu § 311 StGB gilt:
Artikel 2 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. 1990 I S. 326)
§ 311 Abs. 1 und 2 sowie § 328 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches gelten mit folgender Maßgabe:
Einer verwaltungsrechtlichen Pflicht im Sinne des § 311 Abs. 1 und einer Genehmigung und Untersagung im Sinne des § 328 Abs. 1 Nr. 1 stehen eine entsprechende ausländische verwaltungsrechtliche Pflicht, Genehmigung und Untersagung gleich.
Fassung aufgrund des Fünfundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.12.2011 | Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt | 06.12.2011 |
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 311 StGB
80 Entscheidungen zu § 311 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 30.06.2016 - StB 14/16
Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer ...
- BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von ...
- BGH, 30.06.2016 - StB 15/16
Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer ...
- BGH, 30.06.2016 - StB 16/16
Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer ...
- OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum ...
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für ...
- BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand; ...
- BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95
Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags - ...
- BGH, 05.05.1997 - 4 StR 173/97
Verklammerung der Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffG) und ...
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
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