Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist
(2) 1Für die Anwendung der §§ 311, 324a, 325, 326, 327 und 328 stehen in Fällen, in denen die Tat in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen worden ist,
entsprechende Pflichten, Verfahren, Untersagungen, Verbote, zugelassene Anlagen, Genehmigungen und Planfeststellungen auf Grund einer Rechtsvorschrift des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder auf Grund eines Hoheitsakts des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union gleich. 2Dies gilt nur, soweit damit ein Rechtsakt der Europäischen Union oder ein Rechtsakt der Europäischen Atomgemeinschaft umgesetzt oder angewendet wird, der dem Schutz vor Gefahren oder schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Gewässer, die Luft oder den Boden, dient.
Fassung aufgrund des Fünfundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.12.2011 | Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt | 06.12.2011 |
verunreinigung § 324aBodenverunreinigung § 325Luftverunreinigung § 325aVerursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 326Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 327Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 328Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 329Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 330Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330aSchwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330bTätige Reue § 330cEinziehung § 330dBegriffsbestimmungen
Rechtsprechung zu § 330d StGB
23 Entscheidungen zu § 330d StGB in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Umweltdelikten: Hinreichender Tatverdacht; ...
- BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12
Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung ...
- BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19
Ausfuhr von Waffen nach Mexiko
- OLG München, 19.08.2021 - 32 U 3372/17
Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages
- OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22
Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter ...
- BGH, 09.01.2018 - 3 StR 541/17
Einschleusen von Ausländern (Einreise mit einem rechtsmissbräuchlich erlangten ...
- BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht ...
- VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
Wirksamkeit einer rechtswidrig erlangten waffenrechtlichen Berechtigung; ...
- OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10
Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend ...
- OLG Celle, 21.01.1998 - 22 Ss 299/97
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch Lagerung von Putenmist
Querverweise
Auf § 330d StGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 330d StGB:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- §§ 54 ff. (Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages) (zu § 330d Nr. 4 e))
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- §§ 54 ff. (Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags) (zu § 330d Nr. 4 e))