Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26956
OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16 (https://dejure.org/2017,26956)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.05.2017 - 1 Ws 481/16 (https://dejure.org/2017,26956)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 1 Ws 481/16 (https://dejure.org/2017,26956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 324 StGB, § 326 StGB, § 330d Abs 1 Nr 5 StGB, § 203 StPO
    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Umweltdelikten: Hinreichender Tatverdacht; Rechtsmäßigkeitkontrolle von Verwaltungshandeln; Begriff der Kollusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16
    Die Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. BT-Drucks.12/7300, S. 25) zur "klarstellenden" Aufnahme des Begriffs der Kollusion in die Aufzählung rechtsmissbräuchlicher Verhaltensweisen bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 381, 386 f.), in welcher der mittäterschaftliche "gemeinschaftliche Rechtsbruch" des angeklagten Amtsträgers mit dem Antragsteller als Kollusion bezeichnet wird.

    Insoweit ist eine wertende Gesamtbetrachtung geboten, bei der als wesentliche Anhaltspunkte - neben der Kenntnis von den die Rechtswidrigkeit der Genehmigung begründenden Umständen - das Vorhandensein eines Motivs bzw. der Grad des eigenen Interesses am Erfolg nicht unberücksichtigt bleiben können (vgl. etwa die von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung BGHSt 39, 381).

    Ein plausibles, als Motiv für ein kollusives Zusammenwirken (unter bewusster Verletzung von Amtspflichten und damit verbundener Gefährdung des eigenen Status) geeignetes unmittelbares eigenes Interesse eines auf Behördenseite tätigen Beteiligten (wie es in der Entscheidung BGHSt 39, 381ff für den dortigen Angeklagten ausdrücklich festgestellt ist), ist nach alledem ebenfalls nicht ersichtlich.

    Zwar ist mittelbare Täterschaft grundsätzlich möglich, wenn der unmittelbar Ausführende (also der Emittent, hier die Verantwortlichen der X AG), der rechtmäßig handelt, bei Erteilung einer materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung als "Werkzeug" des genehmigenden Amtsträgers anzusehen ist, weil dieser die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (vgl. BGHSt 39, 381ff; Fischer, a. a. O.).

  • OLG Jena, 07.02.2018 - 1 Ws 482/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse

    Mit Beschluss vom 05.05.2017 (1 Ws 481/16) hat der Senat die gleichzeitig eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen alle Angeschuldigten mangels hinreichenden Tatverdachts verworfen.

    Ergänzend wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 05.05.2017 ( 1 Ws 481/16) Bezug genommen.

    Die Aufhebung der Beschlagnahmebeschlüsse hat bereits deshalb Bestand, weil mit dem die Nichteröffnung bestätigenden Beschluss des Senats vom 05.05.2017 (1 Ws 481/16) das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und für die Aufrechterhaltung der Beschlagnahmen schon aus diesem Grund kein Raum mehr ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht