Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) 1In besonders schweren Fällen wird eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
| 1. | ein Gewässer, den Boden oder ein Schutzgebiet im Sinne des § 329 Abs. 3 derart beeinträchtigt, daß die Beeinträchtigung nicht, nur mit außerordentlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann, | |
| 2. | die öffentliche Wasserversorgung gefährdet, | |
| 3. | einen Bestand von Tieren oder Pflanzen einer streng geschützten Art nachhaltig schädigt oder | |
| 4. | aus Gewinnsucht handelt. |
(2) Wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Fassung aufgrund des Fünfundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.12.2011 | Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt | 06.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 330 StGB
87 Entscheidungen zu § 330 StGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94
Heizöl; Tankwagen; Öltank; Fremde Sachen; Nachfolgetatbestand; Gefahrenstoff
- LG Essen, 21.12.2016 - 35 KLs 26/16
Vorspiegeln der Entsorgung von übernommenen Quecksilber durch gewinnbringende ...
- LG Bamberg, 06.02.2019 - 2 O 192/18
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit manipulierten Stickoxidwerten
- LG Essen, 23.01.2017 - 35 KLs 13/15
Illegale Vermarktung von Abfallquecksilber über die Schweiz hinsichtlich ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.08.2018 - 1 StR 392/17
Unerlaubte Verbringung von Abfällen (Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten nach dem ...
- BGH, 15.08.2018 - 1 StR 392/17
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
- LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 15/18
Kein deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen ...
- LG Darmstadt, 15.05.2019 - 7 O 161/17
Beseitigung des Sachmangels eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger ...
- BGH, 14.05.1954 - 2 StR 29/54
- BGH, 11.05.1965 - 1 StR 96/65
Absicherung von Lichtschächten auf einer Baustelle - Persönlicher ...
Querverweise
Auf § 330 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)