Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 319 StGB
47 Entscheidungen zu § 319 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Architektenhaftung: Sekundärhaftung des mit der Bauüberwachung beauftragten ...
- OLG Zweibrücken, 01.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 76/15
Fahrlässige Baugefährdung: Konkurrenzverhältnis zur fahrlässigen Körperverletzung
- LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im ...
- LG Köln, 07.02.2019 - 120 KLs 5/18
Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Oberbauleiter zu Bewährungsstrafe verurteilt
- BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2023 - 16 K 4839/19
Denkmalschutz, Fachwerkhaus, Notsicherung, Sicherungsmaßnahme, Erledigung, ...
- LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren
- LG Frankfurt/Main, 27.07.1990 - 26 KLs 65 Js 8793/84
Erich Schöndorf
- BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92
Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde
- LSG Bayern, 19.03.2002 - L 15 VG 5/01
Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Entscheidungserheblichkeit ...
Querverweise
Auf § 319 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 320 (Tätige Reue)
Redaktionelle Querverweise zu § 319 StGB:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Allgemeine Anforderungen)