Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1
| 1. | die Gefahr fahrlässig verursacht oder | |
| 2. | fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 318 StGB
18 Entscheidungen zu § 318 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 07.06.2019 - 1 OLG 121 Ss 10/19
- BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18
Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Überfahren eines Fußgängers mit ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 802/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; ...
- BGH, 31.08.2000 - 5 StR 349/00
Einmalige Verwendung der umprogrammierten Bankkarte; Gebrauchen einer ...
- OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17
Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung ...
- OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14
Beschränkung; Revision; Unterbringung; Entziehungsanstalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 1 E 803/17
Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen vom Amtsärztlichen Dienst des ...
- LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16
Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt
- OLG Braunschweig, 15.12.2011 - Ss 63/11
Berufung: Anforderungen an die Begründung einer Maßregelanordnung; Umfang der ...
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
Querverweise
Auf § 318 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 87 (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 320 (Tätige Reue)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74