Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
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Rechtsprechung zu § 306a StGB
368 Entscheidungen zu § 306a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 27.10.2021 - 2 StR 203/21
Brandstiftung (Beweiswürdigung); schwere Brandstiftung (Zerstörung einer der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20
Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten ...
- BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
Schwere Brandstiftung (in Brand gesetzt: selbständiges Weiterbrennen, nicht ...
- BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19
Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft ...
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20
Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge ...
- BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21
Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.10.2024 - 4 StR 488/23
Besitz von Betäubungsmitteln (Cannabis); Schuldspruch (gemeinschaftliche ...
- BayObLG, 09.02.2026 - 203 StRR 30/26
Brandlegung, Wohnnutzung, Arrestzelle, Teilweise Zerstörung, Unbrauchbarkeit, ...
Querverweise
Auf § 306a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120
Redaktionelle Querverweise zu § 306a StGB:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153b (Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe) (zu § 306a I)