Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. | die Gefahr fahrlässig verursacht oder | |
2. | fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 315a StGB
307 Entscheidungen zu § 315a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; ...
- OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21
Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
Entziehung der Fahrlerlaubnis wegen des Konsums sog. harter Drogen- ...
- VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der ...
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.03.2013 - 473 Z - 1/13
Schadensersatzklage wegen Havarie des Tankmotorschiffs "Waldhof"
- BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66
Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. - ...
- BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08
Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt)
- BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62
Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der ...
- BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14
Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des ...
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 315a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 316 (Trunkenheit im Verkehr)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81a (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 482 (Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei)