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   BGH, 12.07.2007 - StB 5/07   

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https://dejure.org/2007,9058
BGH, 12.07.2007 - StB 5/07 (https://dejure.org/2007,9058)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - StB 5/07 (https://dejure.org/2007,9058)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - StB 5/07 (https://dejure.org/2007,9058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Beschlagnahme einer Sache zur Sicherung der Einziehung im Ermittlungsverfahren; Abgrenzung zwischen der Beschlagnahme einer Sache zur Sicherung der Einziehung und der Sicherstellung zu Beweiszwecken; Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 111b Abs. 3 S. 1 ...

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 111 b Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b Abs. 1, Abs. 3
    Berechnung der Sechs-Monats-Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 419
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - StB 5/07
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Fragen, ob das Zusammenwirken des Beschuldigten mit iranischen Stellen nach den vom Senat insoweit aufgestellten Maßstäben (BGH NStZ-RR 2005, 305 m. Anm. Schmidt/Wolf NStZ 2006, 161; BGH NStZ 2007, 93 ff.; 2007, 117, 118) naheliegend als geheimdienstliche Agententätigkeit einzustufen ist und ob - auch unter Berücksichtigung der erwähnten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes - die nach Außenwirtschaftsrecht allenfalls gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG strafrechtlich relevanten Exportgeschäfte tatsächlich geeignet waren, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden.
  • BGH, 14.07.2005 - StB 9/05

    Rechtfertigung eines Schlusses auf geheimdienstliche Agententätigkeit auf Grund

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - StB 5/07
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Fragen, ob das Zusammenwirken des Beschuldigten mit iranischen Stellen nach den vom Senat insoweit aufgestellten Maßstäben (BGH NStZ-RR 2005, 305 m. Anm. Schmidt/Wolf NStZ 2006, 161; BGH NStZ 2007, 93 ff.; 2007, 117, 118) naheliegend als geheimdienstliche Agententätigkeit einzustufen ist und ob - auch unter Berücksichtigung der erwähnten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes - die nach Außenwirtschaftsrecht allenfalls gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG strafrechtlich relevanten Exportgeschäfte tatsächlich geeignet waren, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden.
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20

    Kraftfahrzeugrennen, Einziehung der Tatfahrzeuge, Beschlagnahme

    Die Anordnung der Beschlagnahme gemäß § 111b StPO setzt lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Annahme voraus, dass der zu beschlagnahmende Gegenstand der Einziehung unterliegt (BGH, Beschl. v. 12.07.2007, Az. StB 5/07, NStZ 2008, 419).
  • LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22

    Fahrzeugbeschlagnahme nach Rennteilnahme: Hilft die Sicherungsübereignung?

    Es spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - StB 5/07 -, Rn. 5) dafür, dass das Fahrzeug gemäß der §§ 74 ff. StGB der Einziehung unterliegt.
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO verlangt für die Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung über die Dauer von zwölf Monaten hinaus - gerechnet ab dem Anordnungszeitpunkt (BGH NStZ 2008, 419; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203; OLG München NJW 2008, 389) - das Vorliegen dringender Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen eines späteren Verfalls vorliegen.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Mit Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 111b Abs. 3 Satz 1 StPO, die ab Anordnung der Beschlagnahme zu laufen beginnt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - StB 5/07; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 111b Rn. 8) und daher vorliegend am 18. August 2016 um 24 Uhr und damit vor Erlass des oberlandesgerichtlichen Beschlusses endete, haben sich die einfachrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Arrestanordnung verschärft.
  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Da der strafprozessuale Arrest bereits dann angeordnet werden kann, wenn der einfache Verdacht einer Straftat besteht (vgl. BGH NStZ 2008, 419; Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 12 m. w. N.), während für die Anordnung eines abgabenrechtlichen Arrestes nach § 324 AO das Vorliegen einer Steuerstraftat überwiegend wahrscheinlich sein muss ( Theile StV 2009, 161 (165) m. w. N.), kann ein Sicherstellungsbedürfnis für einen strafprozessualen Arrest in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die Tatsachenlage noch unklar ist, eine zeitnahe Arrestanordnung aber unerlässlich erscheint.
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 620 Qs 40/14

    Voraussetzungen einer der Rückgewinnungshilfe dienenden strafprozessualen

    Zwar kann der strafprozessuale Arrest vorübergehend bereits dann angeordnet werden, wenn der einfache Verdacht einer Straftat (Anfangsverdacht im Sinne des von § 152 Abs. 2 StPO) besteht (vgl. BGH NStZ 2008, 419 OLG Nürnberg, a. a. O. Meyer-Goßner, 56. Auflage, StPO, § 111b Rn. 8f.), während für die Anordnung eines abgabenrechtlichen Arrestes nach § 324 AO das Vorliegen einer Steuerstraftat hinreichend wahrscheinlich sein muss (BFH, Beschluss vom 06. Februar 2013 - XI B 125/12 - juris m.w.N.).
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