Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
7. Titel - Einziehung (§§ 73 - 76b) |
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
Rechtsprechung zu § 74 StGB
1.458 Entscheidungen zu § 74 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23
Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen ...
- BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
- KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und ...
- BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23
Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung
- BGH, 28.11.2023 - 6 StR 497/23
Aufhebung der Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen; Einziehung des ...
- BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23
Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche ...
- BGH, 12.06.2018 - 1 StR 159/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und ...
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die ...
- BGH, 22.09.2022 - 3 StR 175/22
Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen ...
Querverweise
Auf § 74 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Markengesetz (MarkenG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
- Designgesetz (DesignG)
- Rechtsverletzungen
- § 51 (Strafvorschriften)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 421 (Absehen von der Einziehung)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 56 (Bewilligung der Rechtshilfe)
Redaktionelle Querverweise zu § 74 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 69 III 2 (Entziehung der Fahrerlaubnis)