Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
7. Titel - Einziehung (§§ 73 - 76b) |
Verweist ein Gesetz auf diese Vorschrift, können Gegenstände abweichend von § 74 Absatz 3 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen,
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
Rechtsprechung zu § 74a StGB
88 Entscheidungen zu § 74a StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 18.08.2020 - 2 Ws 107/20
Kraftfahrzeugrennen, Einziehung der Tatfahrzeuge, Beschlagnahme
- BGH, 20.11.2018 - 1 StR 420/18
Einziehung von Tatmitteln (subjektive Voraussetzungen); Unterlassen der Erklärung ...
- BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16
Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von ...
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und ...
- BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18
Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat)
- BGH, 09.10.2019 - 4 StR 314/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und ...
- BayObLG, 23.04.2020 - 207 StRR 138/20
Revision, Schuldspruch, Handeltreiben, Strafzumessung, Marihuana, ...
- VGH Bayern, 30.06.2020 - 4 B 20.124
Beschlagnahme des Hausgrundstücks in Oberprex ist rechtswidrig
- BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18
Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes ...
- OLG Zweibrücken, 09.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18
Vermögenszuwachs bei Strafbarkeit wegen nicht abgeführter ...