Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 7. Titel - Einziehung (§§ 73 - 76b) |
(1) 1Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der Einziehung Betroffenen trifft, außer Verhältnis stünde. 2In den Fällen der §§ 74 bis 74b und 74d ordnet das Gericht an, dass die Einziehung vorbehalten bleibt, wenn ihr Zweck auch durch eine weniger einschneidende Maßnahme erreicht werden kann. 3In Betracht kommt insbesondere die Anweisung,
4Wird die Anweisung befolgt, wird der Vorbehalt der Einziehung aufgehoben; andernfalls ordnet das Gericht die Einziehung nachträglich an. 5Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, kann sie auf einen Teil der Gegenstände beschränkt werden.
(2) In den Fällen der Unbrauchbarmachung nach § 74d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gilt Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
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Rechtsprechung zu § 74f StGB
115 Entscheidungen zu § 74f StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung ...
- OLG Oldenburg, 20.07.2026 - 1 Ws 159/26
Auskehrung des Verwertungserlöses aus einer angeordneten Einziehung; ...
- BGH, 18.12.2024 - 2 StR 19/24
Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis; Selbstleseverfahren ...
- BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21
Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig ...
- BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21
- BGH, 17.10.2023 - 6 StR 220/23
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); ...
- BGH, 13.02.2025 - 2 StR 419/23
Verfahrenshindernis; selbständige Einziehung (zeitliche Anwendbarkeit; Herrühren: ...
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 128/22
Einziehung von zur Begehung oder Vorbereitung der Tat genutzten Gegenständen als ...
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21
Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen ...
- BGH, 03.12.2025 - 5 StR 702/24
Formelle Voraussetzungen einer Einziehung; Einziehung des Eigentums der ...
Querverweise
Auf § 74f StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Strafbarer Eigennutz
- § 297 (Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware)
- Markengesetz (MarkenG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
- Designgesetz (DesignG)
- Rechtsverletzungen
- § 51 (Strafvorschriften)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 462 (Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde)
- Waffengesetz (WaffG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 54 (Einziehung)