Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. | das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder | |
2. | eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. |
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.
rechten durch Bildaufnahmen § 202Verletzung des Briefgeheimnisses § 202aAusspähen von Daten § 202bAbfangen von Daten § 202cVorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202dDatenhehlerei § 203Verletzung von Privatgeheimnissen § 204Verwertung fremder Geheimnisse § 205Strafantrag § 206Verletzung des Post-
oder Fernmelde-
geheimnisses § 207- § 210 (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 201 StGB
270 Entscheidungen zu § 201 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23
Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung ...
- LG Hanau, 20.04.2023 - 1 Qs 23/22
Zur Frage der "Nichtöffentlichkeit" der Äußerungen eines Polizeibeamten i.S.d. § ...
- AG Frankenthal, 16.10.2020 - 4b Gs 1760/20
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch Anfertigen von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankenthal, 17.12.2020 - 7 Qs 311/20
Filmen von Polizisten auf öffentlichen Plätzen kann strafbar sein
- LG Frankenthal, 17.12.2020 - 7 Qs 311/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
- OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21
Anfangsverdacht der Vertraulichkeitsverletzung bei Aufnahme von ...
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 10.07.2018 - 21 Ds 71/18
Verletzung Vertraulichkeit des Wortes; Gerichtsverhandlung; Internetlink
- LG Osnabrück, 24.09.2021 - 10 Qs 49/21
Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen
- LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
Maßstab für die Ablehnung eines Strafbefehls und Strafbarkeit wegen Verletzung ...
- LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
Einstufung von Äußerungen eines Polizeibeamten bei einer mit "Body-Cam" ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 201 StGB
20.08.1990 | Fünfundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 201 StGB (25. StrÄndG) | BGBl. I S. 1764 |
Querverweise
Auf § 201 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- § 205 (Strafantrag)
Redaktionelle Querverweise zu § 201 StGB:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Frequenzordnung
- § 90 (Frequenzplan)
- Wegerechte und Mitnutzung
- Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
- § 148 I Nr. 2 (Vertraulichkeit der Verfahren, Informationsverarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme)