Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) |
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 07.08.2007
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 11.08.2007 | Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) | 07.08.2007 |
rechten durch Bildaufnahmen § 202Verletzung des Briefgeheimnisses § 202aAusspähen von Daten § 202bAbfangen von Daten § 202cVorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202dDatenhehlerei § 203Verletzung von Privatgeheimnissen § 204Verwertung fremder Geheimnisse § 205Strafantrag § 206Verletzung des Post-
oder Fernmelde-
geheimnisses § 207- § 210 (weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 202a StGB
139 Entscheidungen zu § 202a StGB in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 18.09.2024 - 1 Ws 185/24
Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung eines Beschuldigten als Voraussetzung ...
Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 04.11.2024 - 74 NBs 34/24
Keine Straffreiheit für Grey-Hat-Hacker
Zum selben Verfahren:
- AG Jülich, 10.05.2023 - 17 Cs 55/23
Ausspähen von Daten - Überwindung einer durch Passwort geschützten ...
- AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs 55/23
- LG Aachen, 27.07.2023 - 60 Qs 16/23
Ausspähen von Daten; Passwortsicherung; Dekompilierung
- AG Jülich, 10.05.2023 - 17 Cs 55/23
- BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16
Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von ...
- LG Kempten, 29.10.2014 - 6 KLs 223 Js 7897/13
Strafbarkeit der Herbeiführung eines Downloads von Schadsoftware zwecks sog. ...
- BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16
- OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Datenschutzrechtliche Ansprüche eines Unternehmens wegen der Verwendung ...
Querverweise
Auf § 202a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 127 (Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet)
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- § 238 (Nachstellung)
- Urkundenfälschung
- § 274 (Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 4 (Strafverfolgung)