(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 07.08.2007
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 11.08.2007 | Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) | 07.08.2007 |
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Rechtsprechung zu § 303a StGB
79 Entscheidungen zu § 303a StGB in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 18.09.2024 - 1 Ws 185/24
Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung eines Beschuldigten als Voraussetzung ...
- BGH, 28.01.2026 - 4 StR 672/25
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten I.; Kein Bestand der ...
- BGH, 08.04.2021 - 1 StR 78/21
Computersabotage (hier: Verbreitung von Ransomware; Begriff des Veränderns von ...
- BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16
Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der ...
- LG Kempten, 29.10.2014 - 6 KLs 223 Js 7897/13
Strafbarkeit der Herbeiführung eines Downloads von Schadsoftware zwecks sog. ...
- BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15
- BayObLG, 29.07.2024 - 201 StRR 49/24
Berechtigung, Bezahlung, betrugsspezifische Auslegung, Beweisführungsrecht, ...
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
- LG Frankfurt/Main, 22.09.2022 - 28 O 173/22
Rechtswidrig übertragene Domain
- ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23
Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats - ...
§ 303a StGB in Nachschlagewerken
- § 303a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Datenveränderung
Querverweise
Auf § 303a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 4 (Strafverfolgung)
Redaktionelle Querverweise zu § 303a StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)