Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) |
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Vorschrift eingefügt durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 07.08.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 11.08.2007 | Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) | 07.08.2007 |
rechten durch Bildaufnahmen § 202Verletzung des Briefgeheimnisses § 202aAusspähen von Daten § 202bAbfangen von Daten § 202cVorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202dDatenhehlerei § 203Verletzung von Privatgeheimnissen § 204Verwertung fremder Geheimnisse § 205Strafantrag § 206Verletzung des Post-
oder Fernmelde-
geheimnisses § 207- § 210 (weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 202b StGB
19 Entscheidungen zu § 202b StGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten ...
- AG Berlin-Tiergarten, 16.01.2017 - 327 Ds 44/16
Sebastian Heiser
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - 31 A 691/21
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 18.23
Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer ...
- VG Münster, 22.02.2021 - 20 K 3530/18
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 18.23
- AG Heilbronn, 09.12.2015 - 52 Ds 30 Js 21146/15
Handy-Lauscher vor Gericht: Wenn Liebling mitliest
- VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter ...
- OLG Braunschweig, 18.09.2024 - 1 Ws 185/24
Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung eines Beschuldigten als Voraussetzung ...
- OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18
Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils ...
- LG Trier, 21.03.2025 - 2 O 28/24
Querverweise
Auf § 202b StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 4 (Strafverfolgung)