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   BGH, 12.07.2016 - EnVZ 55/15   

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https://dejure.org/2016,23659
BGH, 12.07.2016 - EnVZ 55/15 (https://dejure.org/2016,23659)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - EnVZ 55/15 (https://dejure.org/2016,23659)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - EnVZ 55/15 (https://dejure.org/2016,23659)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7a Abs 6 EnWG
    Energieversorgung: Kommunikationsrechtliche Entflechtung bei Verwechslungsgefahr zwischen Verteilernetzbetreiber und Versorgungsunternehmen

  • IWW

    § 7a Abs. 6 EnWG, § 65 Abs. 1, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr des Netzbetreibers und des Versorgungsunternehmens durch Verwendung der identischen Zeichen (hier: SWM)

  • rewis.io

    Energieversorgung: Kommunikationsrechtliche Entflechtung bei Verwechslungsgefahr zwischen Verteilernetzbetreiber und Versorgungsunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr des Netzbetreibers und des Versorgungsunternehmens durch Verwendung der identischen Zeichen (hier: SWM)

  • rechtsportal.de

    EnWG § 7a Abs. 6 ; EnWG § 65 Abs. 1
    Verwechslungsgefahr des Netzbetreibers und des Versorgungsunternehmens durch Verwendung der identischen Zeichen (hier: SWM)

  • datenbank.nwb.de

    Energieversorgung: Kommunikationsrechtliche Entflechtung bei Verwechslungsgefahr zwischen Verteilernetzbetreiber und Versorgungsunternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - EnVZ 55/15
    Für eine Verletzung von § 7a Abs. 6 EnWG reicht es nicht aus, wenn Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (dazu etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 200/06, GRUR 2009, 772 Rn. 69 = WRP 2009, 971, 978  Augsburger Puppenkiste) vorliegt, also die Gefahr besteht, dass der Verkehr zwar die Unterschiede zwischen den Marken erkennt, aber organisatorische oder wirtschaftliche Verbindungen zwischen den Markeninhabern herstellt.
  • OLG Jena, 21.02.2018 - 2 U 188/17

    Entflechtungsgebot - Wettbewerbsverstoß: Geltung des Entflechtungsgebots für

    Unzulässig ist insoweit insbesondere ein Verhalten, das geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass der Netzbetreiber und das Versorgungsunternehmen identisch sind (BGH RdE 2017, 69 Rn. 17), aber auch, zu suggerieren, es bestünde ein Angebot "aus einer Hand".
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