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   BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12   

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https://dejure.org/2012,29562
BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12 (https://dejure.org/2012,29562)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - 5 StR 418/12 (https://dejure.org/2012,29562)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - 5 StR 418/12 (https://dejure.org/2012,29562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Unzulässigkeit des Schlusses vom Reiferückstand auf fehlende Therapierbarkeit; fehlende Darlegungen zur Aussichtslosigkeit der Therapie)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Therapierbarkeit eines drogenabhängigen Straffälligen in einer Entziehungsanstalt und Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 64; StPO § 349 Abs. 2
    Therapierbarkeit eines drogenabhängigen Straffälligen in einer Entziehungsanstalt und Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12
    Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12
    Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
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