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BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
- BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94
Hierbei kann offen bleiben, ob eine solche strafschärfende Erwägung voraussetzt, daß der Angeklagte bei seiner Beteiligung das Vorhandensein von Schußwaffen und damit die besondere Gefährlichkeit der Schlägerei kannte (…so Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 227 Rdn. 13) oder ob - ähnlich wie bei einer Rauschtat nach § 323 a StGB - die Folgen dieser Tat als tatbezogene Merkmale berücksichtigt werden können, auch wenn sie der Täter nicht voraussehen konnte (vgl. BGHSt 38, 356, 361 m.w.Nachw.). - BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters …
Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94
Vor diesem Hintergrund hat die tatrichterliche Überzeugung von der Kenntnis auch des Angeklagten P. J. eine ausreichende und tragfähige Tatsachengrundlage und erweist sich nicht lediglich als bloße Vermutung (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7, 11). - BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
Ingrid Strobl
Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94
Vor diesem Hintergrund hat die tatrichterliche Überzeugung von der Kenntnis auch des Angeklagten P. J. eine ausreichende und tragfähige Tatsachengrundlage und erweist sich nicht lediglich als bloße Vermutung (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7, 11). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87
Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit …
- BGH, 05.02.1997 - 5 StR 677/96
Zurückweisung einer Beschwerde über einen Bewährungsauflagenbeschluss
Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 15. März 1991 - 4 StR 97/91 - BGH, Beschluß vom 5. November 1991 - 4 StR 518/91 - BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 173/94 -).