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BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Die Rüge ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer den genauen Inhalt seines Ablehnungsgesuchs nicht mitteilt (BGHSt 21, 334, 340). - BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Auf die Rüge, die über ein Ablehnungsgesuch entscheidende Beschlußkammer sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 18, 200). - BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75
Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen …
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Der Senat muß jedoch bezüglich des in Tateinheit mit dem Nord stehenden Raubes nach § 354 a StPO, § 2 Abs. 3 StGB die am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Neufassung des § 251 StGB berücksichtigen, wonach Raub mit Todesfolge nicht mehr mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt tateinheitlich zusammentreffen kann (BGHSt 26, 175).
- BGH, 02.06.1967 - 4 StR 154/67
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Bestellung eines Pflichtverteidigers
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Zwar kann unter besonderen Umständen bei offensichtlich grober Pflichtverletzung die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Bestellung eines anderen Verteidigers geboten sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1967 - 4 StR 154/67). - BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60
Anforderungen an die körperlichen oder geistigen Anzeichen einer …
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Die ständige Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung ist nicht vorgeschrieben (§ 226 StPO); ihren Umfang bestimmt zunächst der Vorsitzende (vgl. RGSt 22, 434; BGH, Urteil VOM 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60). - RG, 25.03.1891 - 656/92
Begründet die Anwesenheit eines Sachverständigen, welcher auch als Zeuge …
Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
Die ständige Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung ist nicht vorgeschrieben (§ 226 StPO); ihren Umfang bestimmt zunächst der Vorsitzende (vgl. RGSt 22, 434; BGH, Urteil VOM 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60).