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   BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75   

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https://dejure.org/1976,8846
BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75 (https://dejure.org/1976,8846)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1976 - 1 StR 527/75 (https://dejure.org/1976,8846)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1976 - 1 StR 527/75 (https://dejure.org/1976,8846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Die Rüge ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer den genauen Inhalt seines Ablehnungsgesuchs nicht mitteilt (BGHSt 21, 334, 340).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Auf die Rüge, die über ein Ablehnungsgesuch entscheidende Beschlußkammer sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 18, 200).
  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Der Senat muß jedoch bezüglich des in Tateinheit mit dem Nord stehenden Raubes nach § 354 a StPO, § 2 Abs. 3 StGB die am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Neufassung des § 251 StGB berücksichtigen, wonach Raub mit Todesfolge nicht mehr mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt tateinheitlich zusammentreffen kann (BGHSt 26, 175).
  • BGH, 02.06.1967 - 4 StR 154/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Zwar kann unter besonderen Umständen bei offensichtlich grober Pflichtverletzung die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Bestellung eines anderen Verteidigers geboten sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1967 - 4 StR 154/67).
  • BGH, 07.02.1961 - 5 StR 468/60

    Anforderungen an die körperlichen oder geistigen Anzeichen einer

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Die ständige Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung ist nicht vorgeschrieben (§ 226 StPO); ihren Umfang bestimmt zunächst der Vorsitzende (vgl. RGSt 22, 434; BGH, Urteil VOM 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60).
  • RG, 25.03.1891 - 656/92

    Begründet die Anwesenheit eines Sachverständigen, welcher auch als Zeuge

    Auszug aus BGH, 13.01.1976 - 1 StR 527/75
    Die ständige Anwesenheit des Sachverständigen in der Hauptverhandlung ist nicht vorgeschrieben (§ 226 StPO); ihren Umfang bestimmt zunächst der Vorsitzende (vgl. RGSt 22, 434; BGH, Urteil VOM 7. Februar 1961 - 5 StR 468/60).
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