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BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus seiner Geschäftsführung - Gesamtschuldnerische Verurteilung zur Zahlung des nach Auskunftserteilung und Abrechnungserteilung ermittelten Gewinns - Verstoß gegen die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruchsverfolgung, Aufgabenkreis der Gesellschafter, Ersatzansprüche aus unechter Geschäftsführung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG, Sachliche Klagevoraussetzung, Vertragliche und außervertragliche Ersatzansprüche
Papierfundstellen
- NJW 1975, 977
- MDR 1975, 558
- DB 1975, 780
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57
Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Die hiergegen vorgebrachten Rügen können der Revision schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil es an der sachlichen Klagvoraussetzung eines Gesellschafterbeschlusses der Klägerin gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG fehlt (BGHZ 28, 355, 359). - BGH, 17.12.1963 - V ZR 186/61
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Nur wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt ist, daß nach dem mutmaßlichen Geschehensablauf der Gewinn mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, greift die Vermutung ein, der erwartete Gewinn wäre auch tatsächlich gemacht worden (BGH, Urt. v. 17.12.63 - V ZR 186/61 = LM BGB § 252 Nr. 8). - BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58
Teilurteil und Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Dagegen, daß das Berufungsgericht den im Rahmen der Stufenklage erhobenen Zahlungsanspruch abgewiesen hat, obwohl das landgerichtliche Teilurteil sich nur auf den Auskunfts- und Abrechnungsanspruch bezieht, ist nichts einzuwenden (BGHZ 30, 213, 215).
- BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65
Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Einer der Ausnahme fälle, bei denen es auf einen formellen Gesellschafterbeschluß nicht ankommt und die Klagvoraussetzung nicht ausdrücklich vorgetragen zu werden braucht, ist nicht gegeben (dazu BGH, Urteile v. 4.12.67 - II ZR 91/65 und v. 13.5.68 - II ZR 43/66 = WM 1968, 96, 97 und 1329). - BGH, 13.05.1968 - II ZR 43/66
Schadensersatz aus Dienstvertrag - Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Einer der Ausnahme fälle, bei denen es auf einen formellen Gesellschafterbeschluß nicht ankommt und die Klagvoraussetzung nicht ausdrücklich vorgetragen zu werden braucht, ist nicht gegeben (dazu BGH, Urteile v. 4.12.67 - II ZR 91/65 und v. 13.5.68 - II ZR 43/66 = WM 1968, 96, 97 und 1329). - BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68
Anspruch auf Rechnungslegung - Nebenanspruch - Hauptanspruch auf …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Die Nebenansprüche verlieren ihren Sinn und sind sachlichrechtlich nicht begründet, wenn feststeht, daß die Klägerin von den Beklagten keinesfalls aufgrund erfolgter Auskunft und Abrechnung etwas fordern könnte, (vgl. BAG, Urt. v. 26.2.69 - 4 AZR 267/68 = AP HGB § 87 c Nr. 3 mit Anm. Herschel). - BGH, 21.05.1964 - VII ZR 21/63
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73
Zu den Ersatzansprüchen im Sinn dieser Vorschrift zählen nicht nur Ansprüche aus §§ 43 und 64 Abs. 2 GmbHG sowie aus Verletzung des Geschäftsführungsvertrags, sondern auch alle anderen aus der Geschäftsführung hergeleiteten Ersatzansprüche auf vertraglicher oder außervertraglicher Grundlage (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.64 - VII ZR 21/63 = GmbH-Rdsch. 1965, 4, 6;… Schmidt in Hachenburg, GmbHG 6. Aufl. § 46 Anm. 49 b).
- BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85
Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer
So hat er darunter auch Ansprüche aus angemaßter Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB) gefaßt, die über §§ 681 Satz 2, 667 BGB auch Forderungen auf Herausgabe zum Gegenstand haben können (Urteil vom 13. Februar 1975 - II ZR 92/73, WM 1975, 422 f. zu § 46 Nr. 8 GmbHG).Denn die Revision muß im Ergebnis schon deshalb ohne Erfolg bleiben, weil es an der sachlichen Klagevoraussetzung eines Gesellschafterbeschlusses nach § 46 Nr. 8 GmbHG fehlt (vgl. Sen.Urt. vom 13. Februar 1975 - II ZR 92/73, WM 1975, 422; BGHZ 28, 355, 359).
Schon vom Wortsinn her bestehen keine Bedenken, darunter nicht nur (Schadens-)Ersatzansprüche im engeren Sinne zu verstehen, sondern auch Ausgleichsansprüche anderer Art. Für die u. a. zu Herausgabeforderungen (§§ 681 Satz 2, 667 BGB) führenden Ansprüche aus § 687 Abs. 2 BGB hat der Senat dies bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 1975 (II ZR 92/73, WM 1975, 422, 423) ausgesprochen; dsgl.
Die Gesellschafter sollen selber darüber entscheiden, ob der Geschäftsführer wegen Pflichtverletzungen belangt und die damit verbundene Offenlegung innerer Gesellschaftsverhältnisse trotz ihrer möglicherweise für die Gesellschaft abträglichen Wirkungen in Kauf genommen werden soll (Sen.Urt. vom 13. Februar 1975 - II ZR 92/73, WM 1975, 422 f.).
- OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 133/21
Schadensersatz wegen überzahlter Geschäftsführergehälter; Pflichtverletzung eines …
Denn mit der Beschlussfassung entscheiden die Gesellschafter, ob die internen Vorgänge um die Haftung bekannt werden dürfen, weil sie Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden (BGH, Urteil vom 13.02.1995 - II ZR 92/73, NJW 1975, 977 (978)). - BGH, 17.02.2003 - II ZR 187/02
Anforderungen an die Ermächtigung zur Führung von Schadensersatzprozessen gegen …
Ausgehend von dieser gesetzgeberischen Intention muß der Ermächtigungsbeschluß eindeutig erkennen lassen, daß ein Anspruch geltend gemacht wird, und den betreffenden Anspruch in seinem wesentlichen Kern hinreichend konkret umreißen, so daß beurteilt werden kann, ob die Klage durch ihn gedeckt ist (…vgl. zur ähnlichen Rechtslage bei § 46 Nr. 8 GmbHG: Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 17. Aufl. § 46 Rdn. 41;… Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl. § 46 Rdn. 96;… Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner, GmbHG § 46 Rdn. 43 m.w.N.; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 232; indirekt schon Sen.Urt. v. 13. Februar 1975 - II ZR 92/73, NJW 1975, 977).
- OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 7 U 60/21
Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer …
Denn mit der Beschlussfassung entscheiden die Gesellschafter, ob die internen Vorgänge um die Haftung bekannt werden dürfen, weil sie Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden (BGH, Urteil vom 13.02.1995 - II ZR 92/73, NJW 1975, 977 (978)). - OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen und …
Ebenso ist im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter (§ 46 Nr. 8 GmbHG; zur analogen Anwendung auf Auskunftsansprüche, die mit Schadensersatzansprüchen in Verbindung stehen: vgl. BGH, Urteil vom 13.02.1975 - II ZR 92/73, juris-Rn. 14) nicht die materielle Berechtigung der Schadensersatzforderung zu prüfen; dies bleibt dem Schadensersatzprozess vorbehalten (…Liebscher in MüKo GmbHG, 4. Aufl., § 46 Rn. 273 mwN). - OLG Köln, 05.11.1992 - 18 U 50/92 In einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1975 (NJW 1975, 977) ist ebenfalls auf das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG hingewiesen, so daß aus diesen Entscheidungen im Einklang mit der Auffassung des Senats von dem Erfordernis einer erfolgreichen Anfechtung eines entgegenstehenden Gesellschafterbeschlusses auszugehen ist.