Rechtsprechung
BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 262
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (15)
- RG, 20.01.1922 - 1242/21
1. Zum Begriff des Ankaufens im § 259 StGB. 2. Kann wegen Unterschlagung …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Nach dieser ständigen Rechtsprechung ist unter dem Ansichbringen die Erlangung der eigenen Verfügungsgewalt zu verstehen, und zwar in dem Sinne, dass der Erwerber den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen (vgl. RGSt 55, 220; 56, 335; 57, 73; 64, 21).Das Reichsgericht hat ihr mit dem Hinweis zu steuern versucht, dass dem Gewerbegehilfen unter Umständen ein Mitwirken, beim Absatz zur Last gelegt werden könne, wenn er nämlich mit dem Dieb einverständlich zusammenwirke (vgl. RGSt 56, 335; 57, 73; 64, 21).
Diese aber setzt voraus, dass der Geschäftsherr tatsächlich selbst Hehler ist, weil er seinen Gewerbegehilfen mit entsprechenden Weisungen versehen hat (RGSt 59, 204) oder die vom Gewerbegehilfen angekauften Sachen später als gestohlen erkennt und behält (RGSt 55, 220; 56, 335).
Ohne überzeugende Begründung beziehen sich in diesem Zusammenhang die ersten Entscheidungen des Reichsgerichts, die ausdrücklich eine Anwendung des § 259 StGB auf den für seinen Geschäftsherrn ankaufenden Angestellten oder Gewerbegehilfen ablehnen (RGSt 56, 335; 57, 73) auf frühere Entscheidungen, welche die Frage der Hehlerei durch Mitgenuss gestohlener Sachen zum Gegenstand hatten (vgl. RGSt 9, 199; 39, 308 und weiter RGSt 2, 401; 4, 48).
- RG, 20.02.1930 - III 17/30
Wann macht sich ein Angestellter der Eigenhehlerei und wann nur der Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Nach dieser ständigen Rechtsprechung ist unter dem Ansichbringen die Erlangung der eigenen Verfügungsgewalt zu verstehen, und zwar in dem Sinne, dass der Erwerber den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen (vgl. RGSt 55, 220; 56, 335; 57, 73; 64, 21).Das Reichsgericht hat ihr mit dem Hinweis zu steuern versucht, dass dem Gewerbegehilfen unter Umständen ein Mitwirken, beim Absatz zur Last gelegt werden könne, wenn er nämlich mit dem Dieb einverständlich zusammenwirke (vgl. RGSt 56, 335; 57, 73; 64, 21).
- RG, 08.01.1921 - II 1469/20
Zum Begriff des Ansichbringens nach § 259 StGB.
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Nach dieser ständigen Rechtsprechung ist unter dem Ansichbringen die Erlangung der eigenen Verfügungsgewalt zu verstehen, und zwar in dem Sinne, dass der Erwerber den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen (vgl. RGSt 55, 220; 56, 335; 57, 73; 64, 21).Diese aber setzt voraus, dass der Geschäftsherr tatsächlich selbst Hehler ist, weil er seinen Gewerbegehilfen mit entsprechenden Weisungen versehen hat (RGSt 59, 204) oder die vom Gewerbegehilfen angekauften Sachen später als gestohlen erkennt und behält (RGSt 55, 220; 56, 335).
- BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51
Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Aus dieser Erwägung hat z.B. der 2. Ferienstrafsenat mit Urteil vom 2. August 1951 (3 StR 463/51) entschieden, dass der Ankauf von Minderjährigen selbst dann strafbar ist, wenn diese das Einverständnis, den Auftrag oder die Vollmacht der Eltern haben, weil die Berufung auf eine so geartete Einschaltung der Eltern dem Zweck des Gesetzes nicht gerecht werden kann. - RG, 03.02.1927 - III 980/26
1. Unterliegen sog. "Transitgeschäfte", bei denen der Gewerbetreibende die Ware, …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Wenn das Reichsgericht in RGSt 61, 183 insbesondere die Buchungspflicht verständlicherweise nur dem Geschäftsinhaber auferlegt, so können daraus Schlüsse auf den Anwendungsbereich des § 5 nicht gezogen werden. - BGH, 06.12.1951 - 4 StR 638/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Eine Gewerbeerlaubnis nach § 1 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen setzt die Anwendung des § 18 nicht voraus, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. 4 StR 638/51 - Urt v 6. Dezember 1951). - RG, 13.12.1906 - I 977/06
1. Macht sich eine in häuslicher Gemeinschaft mit ihrem Ehemanne lebende Ehefrau …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Ohne überzeugende Begründung beziehen sich in diesem Zusammenhang die ersten Entscheidungen des Reichsgerichts, die ausdrücklich eine Anwendung des § 259 StGB auf den für seinen Geschäftsherrn ankaufenden Angestellten oder Gewerbegehilfen ablehnen (RGSt 56, 335; 57, 73) auf frühere Entscheidungen, welche die Frage der Hehlerei durch Mitgenuss gestohlener Sachen zum Gegenstand hatten (vgl. RGSt 9, 199; 39, 308 und weiter RGSt 2, 401; 4, 48). - RG, 24.10.1929 - II 1095/28
Zu den Begriffen des Betreibens eines Gewerbes, der gewerblichen …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Die Entscheidung RGSt 63, 353 zählt zu den Stellvertretern im Sinne des § 45 GewO den Gewerbegehilfen auch dann nicht, wenn er einzelne Rechtsgeschäfte für den Betriebsinhaber selbständig abzuschliessen befugt ist, verlangt vielmehr, dass die Person das ganze Gewerbe oder einzelne Zweige für Rechnung und im Namen des Geschäftsinhabers, im übrigen aber selbständig, verwalte. - RG, 06.04.1925 - II 61/25
Kann ein Geschäftsinhaber, der mit dem Erwerb strafbar erlangter Sachen durch …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Diese aber setzt voraus, dass der Geschäftsherr tatsächlich selbst Hehler ist, weil er seinen Gewerbegehilfen mit entsprechenden Weisungen versehen hat (RGSt 59, 204) oder die vom Gewerbegehilfen angekauften Sachen später als gestohlen erkennt und behält (RGSt 55, 220; 56, 335). - RG, 01.04.1881 - 498/81
Kann ein sinnlicher Genuß, das Mitgenießen von einer gestohlenen Sache, als …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Ohne überzeugende Begründung beziehen sich in diesem Zusammenhang die ersten Entscheidungen des Reichsgerichts, die ausdrücklich eine Anwendung des § 259 StGB auf den für seinen Geschäftsherrn ankaufenden Angestellten oder Gewerbegehilfen ablehnen (RGSt 56, 335; 57, 73) auf frühere Entscheidungen, welche die Frage der Hehlerei durch Mitgenuss gestohlener Sachen zum Gegenstand hatten (vgl. RGSt 9, 199; 39, 308 und weiter RGSt 2, 401; 4, 48). - RG, 20.11.1883 - 2503/83
Unter welchen Umständen kann in dem Mitgenießen von Sachen, welche mittels einer …
- BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 569/51
Rechtsmittel
- RG, 13.03.1924 - III 80/24
Ist § 19 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 11. Juni 1923 …
- RG, 25.09.1880 - 1803/80
Ist es Hehlerei, wenn die Ehefrau von ihrem Ehemanne gestohlene und in die …
- BGH, 05.01.1960 - 5 StR 585/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Diese setzt eine Gewerbeerlaubnis nach § 1 UnedMG nicht voraus (vgl. BGHSt 2, 262, 267) [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52].Auch können nicht nur der Inhaber eines solchen Betriebes, sondern auch dessen Gehilfen wegen fahrlässiger Hehlerei bestraft werden, wenn sie zum selbständigen Handeln befugt sind und Altmetalle nicht für sich, sondern für den Geschäftsherrn erwerben (BGHSt 2, 266 [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52]).
Ist der Ehemann und Geschäftsherr persönlich in das einzelne Geschäft eingeschaltet und übernimmt die Ehefrau das gestohlene Gut nur nach seiner Weisung, dann kauft der Ehemann selbst durch seine Frau an und diese scheidet als Täterin aus (vgl. BGHSt 2, 266 [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52]/267).
- BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51
Rechtsmittel
Mit dem zum Abdruck bestimmtenUrteil vom 13. März 1952 (3 StR 59/52), das die fahrlässige Metallhehlerei nach § 18 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen betraf, hat der erkennende Senat in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, dass die Merkmale des Ankaufens und des Ansichbringens nicht nur gegeben sein können, wenn die eigene Verfügungsgewalt erlangt wird, dass vielmehr auch die Herstellung einer fremden Verfügungsgewalt durch abgeleiteten Erwerb den Tatbestand erfüllt.Da im übrigen auch die Verurteilung wegen Vergehens nach den §§ 5 und 16 Abs. 1 Ziff 4 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen keinen Rechtsfehler erkennen läßt - die Vorschrift betrifft nicht nur den Eigen erwerb, sondern auch den Erwerb für andere (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 15. November 1951; 3 StR 569/51 und vom 13. März 1952; 3 StR 59/52) -, musste die Revision der Angeklagten Anni A. verworfen werden.
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 120/55
Rechtsmittel
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß ein Geschäftsangestellter wegen Hehlerei zu bestrafen ist, wenn er, selbständig tätig, seines Vorteils wegen gestohlene Sachen für seinen Geschäftsherrn aufkauft (BGHSt 2, 355); Erwerb zu eigener Verfügungsgewalt ist nicht Voraussetzung für die Annahme von Hehlerei (BGHSt 2, 262).Beihilfe zur Hehlerei wäre in diesen acht Fällen anzunehmen, wenn Sch. seinem Gewerbegehilfen von vornherein entsprechende Weisung gegeben oder die von diesem angekauften Sachen später als aus einem strafbaren Erwerb herrührend erkannt und behalten hätte (BGHSt 2, 262, 265) [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52].
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 482/52
Betreiben eines Gewerbes als Altmetallhändler ohne erforderliche Erlaubnis - …
Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, daß die Anwendung dieser Vorschrift von dieser Genehmigung nicht abhängt, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, der nur voraussetzt, daß der Gegenstand aus unedlem Metall beim Betriebe eines Gewerbes der in § 1 "bezeichneten" Art angekauft wird (vgl. BGHSt 2, 262).Dieser Umstand steht der Bestrafung wegen Hehlerei oder fahrlässiger Metallhehlerei nicht entgegen; insoweit wird auf die Entscheidungen des Senats in BGHSt 2, 262 und 2, 355 verwiesen.
- BGH, 29.08.1952 - 3 StR 358/52
Rechtsmittel
Nach dem Urteil des 3. Strafsenatsvom 13. März 1952 (3 StR 59/52) kann sich sogar der Gewerbegehilfe durch Ankäufe für seinen Geschäftsherrn nach § 5 strafbar machen.Gewerbegehilfin im Betrieb ihres Ehemannes anzusehen wäre, ist sie Mittäterin, weil sie - schon wegen der vereinbarten Arbeitsteilung - die gestohlenen Metalle ohne Anweisung des Ehemannes für den Einzelfall angekauft hat (vgl BGHSt 2, 262 und 2, 355).
- BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52
Bloßes Mitgenießen einer aus strafbarem Erwerb herrührenden Sache als …
Jedenfalls ist, wie der Senat in dem zum Abdruck bestimmtenUrteil vom 13. März 1952 - 3 StR 59/52 - zu § 18 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen zum Ausdruck gebracht hat, erforderlich, dass der Erwerber eine selbständige Tätigkeit entfaltet, gleichgültig auf welchen Umständen diese Selbständigkeit im einzelnen Falle beruht. - BGH, 26.03.1968 - VI ZR 142/66
Sachliche Begünstigung durch Barabheben der durch die Vortaten erlangten Mittel - …
Die nach der Absicht der Beklagten zu sichernden Vorteile waren auch unmittelbar durch die Straftat erlangt (…vgl. Schönke/Schröder a.a.O. § 257, 37); unmittelbar aus der Vortat stammender Vorteil war nicht nur die Forderung des Hans Wi. gegen die Bezirks Sparkasse He., sondern auch das darauf abgehobene Bargeld (vgl. BGHSt 2, 263 [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52]; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; OLG Hamm HESt 2, 35;… Schönke/Schröder a.a.O.;… Schwarz/Dreher StGB 28. Aufl. § 257). - BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.05.1952 - 4 StR 491/51
Rechtsmittel
Für diesen Fall ist auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, nach der auch ein für seinen Geschäftsherrn ankaufender Gewerbegehilfe als Täter in Betracht kommt, sofern er nach den Umständen des Einzelfalls beim Ankauf selbständig tätig geworden ist (BGH 3 StR 59/52 vom 13. März 1952, zum Abdruck bestimmt). - BGH, 01.04.1954 - 3 StR 347/53
- BGH, 17.09.1963 - 5 StR 329/63
Rechtsmittel
- BGH, 24.04.1959 - 4 StR 86/59
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1953 - 3 StR 254/53
- BGH, 07.11.1956 - 2 StR 395/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.08.1955 - 3 StR 240/55
Rechtsmittel
- BGH, 17.11.1953 - 1 StR 383/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1953 - 4 StR 691/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1952 - 3 StR 136/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.08.1952 - 5 StR 392/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1952 - 5 StR 149/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1165/51
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1952 - 4 StR 14/52
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 605/53
Rechtsmittel
- BGH, 22.10.1953 - 3 StR 236/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.04.1953 - 4 StR 735/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Rechtsmittel
- BGH, 23.02.1954 - 5 StR 254/53
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1953 - 3 StR 189/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1953 - 3 StR 429/52
Rechtsmittel
- BGH, 02.10.1952 - 5 StR 416/52
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 671/51
Rechtsmittel