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   BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60   

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BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60 (https://dejure.org/1960,2885)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1960 - 4 StR 93/60 (https://dejure.org/1960,2885)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 (https://dejure.org/1960,2885)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem besonders schwerem Raub - Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer - Sachlich-rechtliche Fehler eines Strafurteils - Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in einem ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Daß diese Betrachtungsweise des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG unrichtig ist und daß bei der Aburteilung eines Heranwachsenden die Vorschriften des Jugendstrafrechts zu denen des allgemeinen Strafrechts nicht in einem Ausnahmeverhältnis stehen, hat der erkennende Senat bereits im Urteil BGHSt 12, 116, 117 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58] ausgesprochen.

    Die das Lebensalter des Heranwachsenden nach § 1 Abs. 2 JGG umfassende Zeitspanne von drei Jahren soll es gerade ermöglichen, das in der Gegenwart häufig beobachtete Zurückbleiben der geistig-seelischen hinter der körperlichen Entwicklung zu Gunsten der Anwendung des Jugendstrafrechts auszugleichen (BGHSt 12, 116 ff [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]).

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Aus den festgestellten Tatsachen hat das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum gefolgert, daß beide Angeklagte gemeinschaftlich durch ihre Handlungen den Tod der Frau K. mit bedingtem Vorsatz herbeigeführt haben (vgl. BGHSt 7, 363, 369) [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55].
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Bedenken bestehen auch nicht gegen die Annahme, daß beide Angeklagte aus Habgier (vgl. BGHSt 10, 399) und heimtückisch gehandelt haben (vgl. BGHSt 3, 183, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 11, 139, 143) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57].
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Bedenken bestehen auch nicht gegen die Annahme, daß beide Angeklagte aus Habgier (vgl. BGHSt 10, 399) und heimtückisch gehandelt haben (vgl. BGHSt 3, 183, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 11, 139, 143) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57].
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Bedenken bestehen auch nicht gegen die Annahme, daß beide Angeklagte aus Habgier (vgl. BGHSt 10, 399) und heimtückisch gehandelt haben (vgl. BGHSt 3, 183, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 11, 139, 143) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57].
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Bedenken bestehen auch nicht gegen die Annahme, daß beide Angeklagte aus Habgier (vgl. BGHSt 10, 399) und heimtückisch gehandelt haben (vgl. BGHSt 3, 183, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 120, 121 [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]; 11, 139, 143) [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Da die Revisionsbegründung hierüber keine Angaben macht, muß die Aufklärungsrüge unbeachtet bleiben (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesenen Aufgabe bisher unbekannt gebliebene Umstände, insbesondere zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters, hätte vorbringen können, die die Entscheidung des Schwurgerichts beeinflußt haben würden (vgl. BGHSt 6, 354; BGH 6 StR 89/55 vom 5. Oktober 1955 bei Dallinger MPR 1956, 12).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 309/55

    Verhältnis des Rechts der Eltern auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung gegen

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in einem ähnlich gelagerten Falle bereits entschieden, daß in einem derartigen Verfahren kein die Revision begründender Gesetzesverstoß gefunden zu werden braucht (1 StR 309/55 vom 1. November 1955 bei LM § 67 JGG Nr. 1).
  • BGH, 19.07.1956 - 1 StR 224/56
    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
    Gerade denjenigen Heranwachsenden, dessen geistiges oder (vgl. hierzu BGH 1 StR 224/56 vom 19. Juli 1956 LM § 105 JGG Nr. 8 = NJW 1956, 1408) seelisches Reifen mit seinem körperlichen Reifwerden nicht Schritt gehalten hat, will das Jugendgerichtsgesetz noch mit den Mitteln des Jugendstrafrechts behandelt wissen, ganz gleich, auf welche Einwirkungen das zurückzuführen ist und ob das Persönlichkeitsbild des Heranwachsenden dem eines beachtlichen Teils seiner Altersgenossen entspricht oder nicht.
  • BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55
  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 89/55
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Er kann auch für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen (BGHSt 6, 354, 356; BGH bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH, Urteile vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1961, 358 und vom 24. September 1963 - 5 StR 338/63 - BayObLG bei Ruth DAR 1971, 207).

    Auf dem Verstoß gegen § 38 Abs. 3, § 50 Abs. 3 (i.V.m. §§ 107, 109 Abs. 1 Satz 1) JGG und gegen § 244 Abs. 2 StPO kann der Strafausspruch beruhen (BGH bei Dallinger MDR a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA a.a.O.; BayObLG bei Ruth DAR a.a.O.; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 38 Rdn. 54; Brunner, JGG 4. Aufl. § 38 Anm. 3 e).

  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62

    Rechtsmittel

    Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, dem nach § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in der Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort zu erteilen war, in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesene Aufgaben weitere bisher unbekannt gebliebene Umstände, vor allein zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters vorgebracht hätte, die die Entscheidung des Landgerichts zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 6, 354; BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 bei Dallinger MDR 1956, 12 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60; Ullrich und Berg, Recht der Jugend 1959 S. 275 bzw. 1960 S. 88).

    In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann aber durch die Nichtbeteiligung (oder nicht genügende Heranziehung) der Jugendgerichtshilfe nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch berührt werden (BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger MDR 1956, 146 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60).

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Daß die Jugendgerichtshilfe fehlerhaft nicht herangezogen worden ist, hat bei einem Angeklagten, der die Tat als Heranwachsender begangen hat, Bedeutung nur für den Strafausspruch, nicht dagegen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten und damit für den Schuldspruch (BGH, Urteil vom 26.10.1955 - 6 StR 87/55 -, bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, bei Herlan GA 1961, 358; BGH RdJ 1962, 316).
  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen

    In der Regel wird sich deshalb auch nicht ausschließen lassen, daß ein ohne Heranziehung der Jugendgerichtshilfe ergangenes Urteil im Strafausspruch auf diesem Verfahrensverstoß beruht (vgl. BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12; vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -).
  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 84/79

    Rüge der Unterlassung der Heranziehung von Jugendgerichtshilfe - Wesentlicher

    Hat schon die Beteiligung der Gerichtshilfe meistens keine Bedeutung dafür, ob ein Tatbestand des allgemeinen Strafrechts erfüllt ist (vgl. BGHSt 6, 354; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 - und vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65 - m.w.Nachw.; Beschl. vom 14. Juni 1977 - 4 StR 226/77 -), so kann hier überhaupt ausgeschlossen werden, daß die Jugendgerichtshilfe für Schuld- und Strafausspruch Wesentliches hätte beitragen können.
  • BGH, 14.06.1977 - 4 StR 226/77

    Mitteilung von Ort und Zeit der Hauptverhandlung an den Vertreter der

    Nur dieser kann bei einem Heranwachsenden von einem Mangel berührt sein (vgl. BGH, Urt. vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 - bei Herlan GA 1961, 358; BGH RdJ 1962, 316).
  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64

    Rechtsmittel

    Hierin ist eine nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch zu sehen, weil nur dieser und nicht auch der Schuldspruch im Verfahren gegen einen Heranwachsenden davon berührt werden kann, daß die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 - bei Dallinger MDR 1956, 146; Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60), Diese Beschränkung ist unwirksam, da der Verteidiger seine Ermächtigung hierzu nicht nachgewiesen hat.
  • BGH, 28.08.1962 - 5 StR 314/62

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt Urteile wegen Verfehlungen Heranwachsender im Strafausspruch aufgehoben, weil die Jugendgerichtshilfe entgegen den §§ 38 Abs. 3, 107 JGG zum Verfahren überhaupt nicht herangezogen worden war (BGHSt 6, 354; BGH vom 5.10. und 26.10.1955 bei Dallinger MDR 1956, 12 und 146; unveröffentlichtes Urteil 4 StR 93/60 vom 13. Mai 1960).
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