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   BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20   

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https://dejure.org/2020,17128
BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20 (https://dejure.org/2020,17128)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2020 - XII ZB 61/20 (https://dejure.org/2020,17128)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 (https://dejure.org/2020,17128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung durch Bestehen eines Handlungsbedarfs in sämtlichen Lebensbereichen; Ausdrückliche Zuweisung der Befugnis zum Vollmachtwiderruf dem Betreuer auch dann als ...

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Bestellung für "alle Angelegenheiten" und Befugnis zum Vollmachtwiderruf

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung für "alle Angelegenheiten" und zur Befugnis zum Vollmachtwiderruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; BGB § 1896 Abs. 2 S. 1-2
    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung durch Bestehen eines Handlungsbedarfs in sämtlichen Lebensbereichen; Ausdrückliche Zuweisung der Befugnis zum Vollmachtwiderruf dem Betreuer auch dann als ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuerbestellung: Bestellung für "alle Angelegenheiten" und Befugnis zum Vollmachtwiderruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung: Bestellung für "alle Angelegenheiten" und die Befugnis zum ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht hat nicht immer Vorrang vor Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1073
  • FamRZ 2020, 1297
  • Rpfleger 2020, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Eine Befugnis zum Vollmachtwiderruf muss dem Betreuer auch dann als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden, wenn im Übrigen eine Betreuung für alle Angelegenheiten eingerichtet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702).

    aa) Allerdings beinhaltet die Befugnis zum Vollmachtwiderruf einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Betreuer als eigener Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12

    Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nämlich dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 8).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 7/19

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Auf die Rechtsbeschwerde des Sohnes hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts durch Beschluss vom 22. Mai 2019 (XII ZB 7/19 - FamRZ 2019, 1358) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 629/11

    Betreuung: Aufhebung der neben einer Vorsorgevollmacht angeordneten Betreuung;

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Aufgrund dieser Vorschrift ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung grundsätzlich nachrangig zu einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht (Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - XII ZB 629/11 - FamRZ 2012, 969 Rn. 10).
  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d.

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Zusätzlich bedarf es konkreter Darlegung, dass in sämtlichen Bereichen, die das Leben des Betroffenen ausmachen, ein Handlungsbedarf besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19 - FamRZ 2019, 1647 Rn. 16).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Damit fehlt dem Sohn die notwendige Grundbereitschaft, mit den Pflegepersonen zu kooperieren, ohne die das Wohl eines Betroffenen nicht verlässlich sichergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 21).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 397/18 - FamRZ 2019, 638 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 25/20

    Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten eines Betroffenen aufgrund

    Beides muss durch konkret festgestellte Tatsachen näher belegt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten bedarf es konkreter Darlegung, dass Handlungsbedarf in allen Angelegenheiten besteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19 - FamRZ 2019, 1647 Rn. 16 und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22

    Einrichtung einer Betreuung trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht

    Denn die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt, und unterliegt damit einem anderen - nämlich strengeren - Maßstab als dem bei der Prüfung nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB anzulegenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - FamRZ 2020, 1297 Rn. 15 mwN und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 24.05.2023 - V ZB 22/22

    Bestimmen des Inhalts und Umfangs der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung

    bb) Eine evidente Unwirksamkeit des von dem Betreuer erklärten Vollmachtswiderrufs ergibt sich entgegen der Ansicht der Beteiligten nicht aus der - zeitlich nach der Widerrufserklärung des Betreuers von 2007 ergangenen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Betreuer eine Vorsorgevollmacht nur dann widerrufen darf, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 Rn. 10, 18; Beschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20, FamRZ 2020, 1297 Rn. 14).
  • LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21

    Abhängen der Einwilligung eines Betreuers für eine betreute Person in eine

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 -, Rn. 8, juris).
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