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   BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11   

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https://dejure.org/2012,33852
BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11 (https://dejure.org/2012,33852)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - IX ZR 53/11 (https://dejure.org/2012,33852)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - IX ZR 53/11 (https://dejure.org/2012,33852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens eines Willkürverstoßes bei Auseinandersetzung des Gerichts mit der Rechtslage und der Möglichkeit der Begründung der Rechtsauffassung mit einem sachlichen Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit des Vorliegens eines Willkürverstoßes bei Auseinandersetzung des Gerichts mit der Rechtslage und der Möglichkeit der Begründung der Rechtsauffassung mit einem sachlichen Grund

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage, wie vorliegend gegeben, näher auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage, wie vorliegend gegeben, näher auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage, wie vorliegend gegeben, näher auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - IX ZR 53/11
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage, wie vorliegend gegeben, näher auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f).
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