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   BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21   

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https://dejure.org/2021,39671
BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21 (https://dejure.org/2021,39671)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21 (https://dejure.org/2021,39671)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2021 - RiZ(B) 2/21 (https://dejure.org/2021,39671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Dienstgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21
    Das bedeutet bei der im vorliegenden Verfahren gebotenen entsprechenden Anwendung dieser Bestimmung, dass die Entscheidung des hier als Rechtsmittelgericht tätig gewordenen Dienstgerichtshofs der Anfechtung durch Beschwerde nicht unterliegt (vgl. Dienstgericht des Bundes, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - RiZ(B) 7/13, juris Rn. 6; vom 30. April 1979 - AR(Ri) 1/79, juris Rn. 4; vom 8. Juni 1967 - AR(Ri) 2/67, BGHZ 48, 76 [juris Rn. 3]; jeweils m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Beschwerde ergibt sich auch nicht aus §§ 79 Abs. 2, 78 Nr. 3 DRiG, die allein die Revision gegen ein dienstgerichtliches Urteil, nicht die Beschwerde gegen einen Beschluss des Dienstgerichtshofs betreffen, oder aus anderen Vorschriften (Dienstgericht des Bundes, Beschluss vom 3. Dezember 2013 aaO Rn. 7 f. m.w.N.).

  • BGH, 08.06.1967 - AR (Ri) 2/67

    Richterablehnung im Prüfungsverfahren nach Nds. Richtergesetz

    Auszug aus BGH, 13.09.2021 - RiZ(B) 2/21
    Das bedeutet bei der im vorliegenden Verfahren gebotenen entsprechenden Anwendung dieser Bestimmung, dass die Entscheidung des hier als Rechtsmittelgericht tätig gewordenen Dienstgerichtshofs der Anfechtung durch Beschwerde nicht unterliegt (vgl. Dienstgericht des Bundes, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - RiZ(B) 7/13, juris Rn. 6; vom 30. April 1979 - AR(Ri) 1/79, juris Rn. 4; vom 8. Juni 1967 - AR(Ri) 2/67, BGHZ 48, 76 [juris Rn. 3]; jeweils m.w.N.).
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