Rechtsprechung
BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentanspruch - Umfang des Vorbenutzungsrechts - Weiterentwicklungen durch Vorbenutzer - Rohrbiegemaschinen
- Judicialis
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 9 § 12
Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1881 (Ls.)
- GRUR 2002, 231
- DB 2002, 269
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 21.10.1931 - I 38/31
1. Berechtigt das Vorbenutzungsrecht den Vorbenutzer, sich auch diejenige …
Auszug aus BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Deshalb hat das Reichsgericht die Benutzung "glatter Gleichwerte" der vorbenutzten Ausführungsform als vom Vorbenutzungsrecht umfaßt angesehen (RGZ 133, 377, 380; 166, 326, 331) und später auch die "patentrechtlichen Gleichwerte" einbezogen (RGZ 166, 326, 332 ff.).Das Reichsgericht hat aber eine Erstreckung des Vorbenutzungsrechts auf zweckmäßigere und vollkommenere Ausgestaltungen, die in einem Patent geschützt sind, verneint (RGZ 133, 377, 381).
Der Vorbenutzer habe nicht das Recht, diejenige Ausführungsform zu benutzen, die gerade der Patentinhaber gezeigt habe, ohne daß es darauf ankomme, ob diese besondere Ausführungsform gegenüber dem vorbenutzten Erfindungsgedanken erfinderisch sei (RGZ 133, 377, 380; 153, 321, 326).
- RG, 04.01.1937 - I 128/36
1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch …
Auszug aus BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
In späteren Entscheidungen hat das Reichsgericht auch die abweichende Ausführung durch das Vorbenutzungsrecht als gedeckt angesehen, wenn der vorbenutzte Gegenstand einen technischen Gedanken enthalte, der, für den Fachmann ohne weiteres auf der Hand liegend, über die vorbenutzte Formgebung hinausgehe und, einmal offenbart, auch in einer abweichenden Form wiedergegeben werden könne (RGZ 153, 321, 326).Der Vorbenutzer habe nicht das Recht, diejenige Ausführungsform zu benutzen, die gerade der Patentinhaber gezeigt habe, ohne daß es darauf ankomme, ob diese besondere Ausführungsform gegenüber dem vorbenutzten Erfindungsgedanken erfinderisch sei (RGZ 133, 377, 380; 153, 321, 326).
- RG, 25.02.1911 - I 558/09
Patentrecht; Vorbenutzung
Auszug aus BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Mit dieser Einschränkung will das Gesetz aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte verhindern (so bereits RGZ 75, 317, 318 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren;… Benkard/Bruchhausen, aaO;… Busse, aaO;… Schulte, PatG/EPÜ, 6. Aufl., § 12 PatG Rdn. 6;… Lindenmaier/Weis, PatG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 1;… Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 7 Rdn. 27;… Eichmann, aaO). - RG, 08.04.1941 - I 46/40
Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der …
Auszug aus BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Deshalb hat das Reichsgericht die Benutzung "glatter Gleichwerte" der vorbenutzten Ausführungsform als vom Vorbenutzungsrecht umfaßt angesehen (RGZ 133, 377, 380; 166, 326, 331) und später auch die "patentrechtlichen Gleichwerte" einbezogen (RGZ 166, 326, 332 ff.).
- BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16
Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht
b) Das in § 41 Abs. 1 GeschmMG 2004 und § 41 Abs. 1 DesignG normierte Vorbenutzungsrecht sieht eine Ausnahme von der umfassenden alleinigen Berechtigung des Rechtsinhabers zur Benutzung seines Geschmacksmusters bzw. seines eingetragenen Designs vor (zum patentrechtlichen Vorbenutzungsrecht gemäß § 7 PatG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1965 - Ia ZR 151/63, GRUR 1965, 411, 413 - Lacktränkeinrichtung; zu § 12 PatG vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung).Auf der Grundlage seines erst zu einem späteren Zeitpunkt in rechtlich relevanter Weise geschaffenen bzw. angelegten Ausschließlichkeitsrechts soll der Rechtsinhaber nicht auch Dritte von der Benutzung des unter Schutz gestellten Musters bzw. Designs ausschließen können, die es bereits vorher benutzt oder konkrete Anstalten für eine solche Benutzung getroffen haben (zu § 12 PatG vgl. BGH, GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung).
Auf diese Weise soll zur Vermeidung unbilliger Härten der durch Kraft-, Zeit- und Kapitaleinsatz begründete oder angelegte gewerbliche Besitzstand eines Dritten geschützt werden, der im Vertrauen auf seine Berechtigung Aufwendungen für die Benutzung eines Musters bzw. eines Designs getroffen hat, und verhindert werden, dass schutzwürdige Investitionen umsonst aufgewandt sind und dadurch geschaffene Werte unbillig zerstört werden (zu § 7 PatG aF vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1963 - Ia ZR 84/63, BGHZ 39, 389, 397 - Taxilan; zu § 12 PatG vgl. BGH, GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung; zu § 28 ErstrG vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - X ZR 100/00, GRUR 2003, 507, 509 - Enalapril;… Auler in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 41 DesignG Rn. 1 und Art. 22 GGV Rn. 1; Eichmann, GRUR 1993, 73, 74 und 78;… Wandtke/Ohst, GRUR Int. 2005, 91, 99).
Eine spätere Weiterentwicklung des durch das Vorbenutzungsrecht geschützten Musters bzw. Designs ist dem Vorbenutzer verwehrt, wenn die Abwandlung sich in größerem Umfang als das vorbenutzte Muster bzw. das vorbenutzte Design der geschützten Gestaltungsmerkmale des Geschmacksmusters bzw. des eingetragenen Designs bedient und dadurch zu einem weitergehenden Eingriff in seinen Schutzbereich führt (…vgl. Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 41 Rn. 9;… Beyerlein in Günther/Beyerlein aaO § 41 Rn. 10;… zu Art. 22 GGV vgl. Ruhl aaO Art. 22 Rn. 17; zu § 12 PatG vgl. BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 20. August 2009 - I-2 U 6/04, juris Rn. 87 [insoweit nicht in IPRspr 2009, Nr. 198 abgedruckt]).
- OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16
Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform
Die Vorschrift des § 12 PatG schränkt die umfassende alleinige Berechtigung des Patentinhabers für einen Sonderfall ein, indem sie dem Vorbenutzer die Befugnis einräumt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten zu benutzen (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung).Dessen Kraft, Zeit und Kapitaleinsatz auf bestehende Anlagen, die entweder die Erfindung bereits verwerten oder bei denen der Wille, sie zu verwerten, durch Veranstaltungen zur Benutzung betätigt worden ist, sollen nicht umsonst aufgewandt sein und ein solcher Besitzstand nicht durch die Patentanmeldung eines anderen entwertet werden (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff).
Insbesondere gebietet die Billigkeit eine solche Ausweitung nicht (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung).
Nicht vom Vorbenutzungsrecht umfasst sind daher Weiterentwicklungen der Vorbenutzung, die den Schutzbereichseingriff vertiefen (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; siehe zum Designrecht auch BGH, GRUR 2018, 72 - Bettgestell; OLG Düsseldorf 2 U 6/04, Urteil vom 20.08.2009, BeckRS 2010, 22208).
Das ist beispielsweise der Fall, wenn erstmals ein konkretes Anspruchsmerkmal wortsinngemäß verwirklicht wird, und zwar unabhängig davon, ob es für den Fachmann naheliegend oder sogar selbstverständlich war (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung).
- BGH, 14.05.2019 - X ZR 95/18
Schutzverkleidung - Patentanspruch: Sachlicher Umfang eines Vorbenutzungsrechts …
Auf der Grundlage eines erst zu einem späteren Zeitpunkt entstandenen oder in rechtlich relevanter Weise angelegten Ausschließlichkeitsrechts soll der Patentinhaber denjenigen nicht von der Benutzung der Erfindung ausschließen können, der die geschützte technische Lehre bereits vorher benutzt oder konkrete Anstalten für eine solche Benutzung getroffen hat (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung;… Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, GRUR 2010, 47 Rn. 16 - Füllstoff; vgl. auch zum designrechtlichen Vorbenutzungsrecht: BGH…, Urteil vom 29. Juni 2017 - I ZR 9/16, GRUR 2018, 72 Rn. 61 - Bettgestell).Einen solchen Eingriff hat der Senat für den Fall angenommen, dass bei der als patentverletzend angegriffenen Ausführungsform alle Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind, während dies bei der vorbenutzten Ausführungsform wegen Fehlens eines dieser Merkmale noch nicht gegeben war (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung).
- BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08
Füllstoff
§ 12 PatG hat den Zweck, aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers zu schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte zu verhindern (BGH, Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22 Weiterentwicklungen über den Umfang der bisherigen Benutzung hinaus sind ihm verwehrt, wenn sie in den Gegenstand der geschützten Erfindung eingreifen (BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung;… GRUR 2019, 1171 Rn. 29 - Schutzverkleidung).
Einen solchen Eingriff hat der Bundesgerichtshof für den Fall angenommen, dass bei der als patentverletzend angegriffenen Ausführungsform erstmals alle Merkmale eines Patentanspruchs verwirklicht sind, während dies bei der vorbenutzten Ausführungsform wegen Fehlens eines dieser Merkmale noch nicht gegeben war (BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung;… GRUR 2010, 47 Rn. 16 - Füllstoff;… Senat, Urt. v. 11.1.2007 - 2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814;… Urt. v. 26.10.2006 - 2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802). - BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Trägerplatte
Eine solche Rechtsfolge haben dementsprechend bereits das Reichsgericht und Wichards, auf die sich die Revision beruft, für ungerechtfertigt erachtet (RG GRUR 1940, 23, 25 - Wasserröhrenkessel; Wichards, GRUR 1937, 895, 898;… ebenso Benkard/Scharen, aaO, Rdn. 5;… Mes, PatG, 2. Aufl., § 9 Rdn. 7;… Schulte/Kühnen, aaO Rdn. 9; vgl. ferner zum Vorbenutzungsrecht BGH, Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung). - BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04
extracoronales Geschiebe
Sofern es auf der Grundlage neuer Verhandlung und Entscheidung der Sache auf das von der Beklagten geltend gemachtes Vorbenutzungsrecht ankommen sollte, wird zu beachten sein, dass dem Vorbenutzer Weiterentwicklungen der Gegenstands der Vorbenutzung jedenfalls dann verwehrt sind, wenn sie in den Gegenstand der geschützten Erfindung eingreifen (Sen.Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung;… vgl. auch Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., S. 854;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rdn. 43 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22
Vorhangeinrichtung für Rollwagen
Weiterentwicklungen über den Umfang der bisherigen Benutzung hinaus sind ihm verwehrt, wenn sie in den Gegenstand der geschützten Erfindung eingreifen (BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung;… GRUR 2019, 1171 Rn. 29 - Schutzverkleidung).Einen solchen Eingriff hat der Bundesgerichtshof für den Fall angenommen, dass bei der als patentverletzend angegriffenen Ausführungsform erstmals alle Merkmale eines Patentanspruchs verwirklicht sind, während dies bei der vorbenutzten Ausführungsform wegen Fehlens eines dieser Merkmale noch nicht gegeben war (BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05
Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige …
Auf der Grundlage eines erst zu einem späteren Zeitpunkt entstandenen oder in rechtlich relevanter Weise angelegten Ausschließlichkeitsrechts soll der Patent- oder Gebrauchsmusterinhaber denjenigen nicht von der Benutzung der Erfindung ausschließen können, der die geschützte technische Lehre bereits vorher benutzt oder konkrete Anstalten für eine solche Benutzung getroffen hat (BGH, GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung;… BGHZ 182, 231 = GRUR 2010, 47 Rz. 16 - Füllstoff;… GRUR 2019, 1171, 1173 Rz. 26 f. - Schutzverkleidung;… vgl. auch zum designrechtlichen Vorbenutzungsrecht: BGH, GRUR 2018, 72 Rz. 61 - Bettgestell).Einen solchen Eingriff hat der Bundesgerichtshof für den Fall angenommen, dass bei der als patentverletzend angegriffenen Ausführungsform alle Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind, während dies bei der vorbenutzten Ausführungsform wegen Fehlens eines dieser Merkmale noch nicht gegeben war (BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung;… GRUR 2019, 1171, 1173 Rz. 28 - Schutzverkleidung).
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17
Rasierklingenkartusche 2
- LG Düsseldorf, 24.04.2018 - 4b O 3/18
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17
Rasierklingenkartusche 3
- LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4b O 3/18
Formkörper
- LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18
Rasierklingenkartusche
- LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Datenspeichersystem
- LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 62/07
Klebebänder für Flexodruck
- OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
Ableitung des Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes
- OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02
Thermische Behandlung von Rohmehl, Wirbelkammer
- OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der …
- BGH, 20.06.2023 - X ZR 61/21
Faserstoffbahn
- OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG
- LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Verletzung des Patents "Raupenfahrzeug zum Zerspannen, Zerkleinern von Holz oder …
- OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08
Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 31/14
Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen
- OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03
Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts - …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2010 - 2 U 108/06
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für einen Klimaschrank zum Lagern …
- OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
Ansprüche aufgrund Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Befestigung …
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4a O 52/09
Matratze
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
Hydraulikaggregat
- LG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4a O 219/07
Elektrische Heizeinrichtung für Kraftfahrzeuge
- LG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4a O 259/07
Elektrische Heizeinrichtung für Kraftfahrzeuge II
- LG Düsseldorf, 28.08.2007 - 4a O 264/06
Tilidinhydrochlorid
- LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 111/18
Auskleidungsschlauch 2
- LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04
Kantenleimmaschine
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 220/08
Rad für Flurförderzeuge
- LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 291/06
Mehrgangsnabe für Fahrräder
- LG Hamburg, 12.03.2020 - 327 O 39/19
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bei Verletzung eines Gebrauchsmusters
- LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 48/18
Laufwagen für längsbeweglichen Flügel
- LG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4a O 260/07
Elektrische Heizeinrichtung für Kraftfahrzeuge III
- LG Düsseldorf, 10.10.2006 - 4b O 500/05
Klemmvorrichtung für Wundspreizer bei chirurgischen Eingriffen als Schutzpatent; …
- LG Düsseldorf, 12.09.2006 - 4b O 79/04
Abgasreinigungsvorrichtung in Form eines Katalysators und …
- OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 39/01
Legekopf
- LG Düsseldorf, 23.12.2009 - 4b O 233/09
Papier-/Pappe-Sortiermaschine
- OLG Düsseldorf, 07.11.2002 - 2 U 57/01
Reinigen und Trocknen von Atemschläuchen